Schriftverkehr zur Ausgleichsabgabe

Beratung zur Ausgleichsabgabe

Sie sind Arbeitgeber*in und haben Fragen rund um die Zahlung Ihrer Ausgleichsabgabe? Unser Team der Ausgleichsabgabe hilft Ihnen gerne weiter.

Für Fragen rund um die Anzeige der Ausgleichsabgabe wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

Wer zahlt Ausgleichsabgabe?

Arbeitgeber*innen, die jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze haben, sind gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Schwerbehinderungen zu beschäftigen.
Erfüllen sie die festgelegte Quote von 5% nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Was ist der Zweck der Ausgleichsabgabe?

Die Ausgleichsabgabe ist kein Ersatz für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen. Sie stellt einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber*innen her, denen durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein Mehraufwand entsteht. Gleichzeitig stellt sie für jede*n Arbeitgeber*in neben der gesellschaftlichen Pflicht einen zusätzlichen Anreiz dar, schwerbehinderten Menschen eine Chance im Berufsleben zu geben.

Wie zahle ich Ausgleichsabgabe?

Die Abgabe der Anzeige erfolgt mithilfe des Programms IW Elan. Die Anzeige wird von Ihnen als Arbeitgeber*in in IW-Elan eingegeben und an die für den Standort des Betriebes zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Mithilfe der Software Elan können die Pflichtarbeitsplätze bzw. die zu leistende Ausgleichsabgabe berechnet werden.
Hier gelangen Sie zu den Voransichten der jeweiligen Formulare:

Formularvoransichten IW-Elan.

Aus Gründen des Datenschutzes kann Ihnen hierzu nur Ihre Agentur uneingeschränkt helfen.

  • Für Fragen rund um die Anzeige der Ausgleichsabgabe wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Agentur für Arbeit .

Gleichzeitig muss bis zum 31. März jeden Jahres die Zahlung der errechneten Abgabe an das LVR-Inklusionsamt erfolgen.

  • Haben Sie Fragen zur Zahlung der Ausgleichsabgabe, kontaktieren Sie gerne unser Team der Ausgleichsabgabe. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Mehr zum Thema Ausgleichsabgabe finden Sie hier.

Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfen!

- Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfe, Teil 1

Bildunterschrift: Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfe, Teil 1 © LVR

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