Junger Mann bearbeitet einen Holzbalken

Beschäftigung für Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt oder bei einem Anderen Anbieter

Sie können nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein? Dann finden Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem Anderen Leistungsanbieter eine sinnvolle Beschäftigung.

Werkstatt-Arbeitsplätze für Beschäftigte mit Behinderung

Werkstätten stehen erwachsenen Menschen mit geistigen, psychischen und körperlichen Behinderungen offen. Die Aufgabe jeder Werkstatt ist es, allen Beschäftigten durch individuelle Unterstützung die volle Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bietet eine sinnvolle, sozialversicherte Beschäftigung und eine klare Struktur für den Tag, die Möglichkeit, Kolleg*innen kennen zu lernen und individuelle Förderung zu erhalten. Sie erhalten auch ein Entgelt für Ihre Tätigkeit, das jedoch meist nicht vergleichbar ist mit den Löhnen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Um in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung Beschäftigung zu finden, stellen Sie einen Antrag, je nach Einzelfall bei der Agentur für Arbeit oder beim LVR. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie gern bei Fragen rund um die Antragstellung.

Mehr Informationen zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben finden Sie auf der LVR-Internetseite .

Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen: Andere Anbieter

Sie sind auf der Suche nach einer Alternative zur Werkstatt-Beschäftigung? Sie können selbst entscheiden, wo Sie die Unterstützungsleistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen wollen. Eine Alternative zum Werkstatt-Arbeitsplatz bieten Ihnen Andere Leistungsanbieter mit inklusiven Beschäftigungen in unterschiedlichen Branchen. Dieses Angebot entsteht jedoch erst langsam im Rheinland. Bisher gibt es nur wenige Andere Anbieter im Rheinland.

Ähnlich wie bei einer Werkstatt, prüft der LVR, ob Sie einen Anspruch auf diese Unterstützungsleistung haben und ermittelt individuell Ihren Bedarf. Auch hierzu ist ein Antrag erforderlich. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie gern.

Haben Sie Interesse als Anbieter selbst Anderer Leistungsanbieter zu werden? Informieren Sie sich auf der LVR-Internetseite .

Informationsvideo

Zugehörige Leistungen des LVR

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen:


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