Spielende Kinder halten lachend die Hände über den Kopf.

Sie suchen nach einer möglichst frühzeitigen Unterstützung für Ihr Kind? Die „Frühe Förderung“ umfasst heilpädagogische Leistungen für Kinder bis zum Eintritt in die Schule, welche nicht im Rahmen der Kindertagesbetreuung erbracht werden.

Doch wer bietet solche Leistungen eigentlich an? Dies können sogenannte interdisziplinäre Frühförderstellen sein. Das ist dann der Fall, wenn Ihr Kind neben heilpädagogischer Hilfe auch medizinisch-therapeutische Unterstützung erhalten soll. Darüber hinaus kommen beispielsweise auch Frühförderstellen infrage, wenn es um "solitäre“ heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Frühförderung geht.

Individuelle Beratung für den Weg zur Unterstützung

Bildunterschrift: Zwei Kleinkinder © LVR

Welche Leistung ist für Ihr Kind die passende? Und was müssen Sie bei einer Antragstellung beachten? Bei uns sind Sie mit diesen Fragen genau richtig. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend: Nicht nur zum Bereich „Frühe Förderung“, sondern zu allen möglichen Unterstützungsleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung, telefonisch oder persönlich vor Ort.

Sprechen Sie uns an! Das für Ihre Region zuständige LVR-Fallmanagement des LVR-Dezernates Kinder, Jugend und Familie berät Sie gern:

Eine Übersicht über das LVR-Fallmanagement erhalten Sie hier.

Informationsvideo

Zugehörige Leistungen des LVR

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen:


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