Ein Mann und eine Frau sitzen beim Beratungsgespräch

Allgemeine Beratung vor Ort zu weiteren Leistungen

Beratung vor Ort für Kinder mit (drohender) Behinderung

Selbstbestimmung setzt Orientierung und Information voraus. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend über mögliche Förderangebote für Kinder mit (drohender) Behinderung, telefonisch oder persönlich vor Ort.

Individuelle Beratung für Ihren Weg zur Unterstützung

Kinder mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige, die sich über Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchten, finden bei uns kostenlose Beratung. Sie möchten über Ihre persönliche Situation sprechen? Erfahren, welchen Antrag Sie bei wem stellen müssen, welche Unterlagen Sie beibringen müssen oder welche Beratungsangebote es sonst noch in Ihrer Nähe gibt? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Hierbei gilt: Für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt ist der LVR zuständig für heilpädagogische Leistungen, die in Einrichtungen erbracht werden. Daneben können noch zahlreiche weitere Hilfen infrage kommen. Beispiele hierfür sind Hilfen im häuslichen Umfeld oder auch pflegerische und medizinische Maßnahmen. Diese werden teilweise von anderen Kostenträgern erbracht, etwa den örtlichen Sozialhilfeträgern und den Kranken- oder Pflegeversicherungen.

Das für Ihre Region zuständige LVR-Fallmanagement des LVR-Dezernates Kinder, Jugend und Familie berät Sie gern.

Informationsvideo

Zugehörige Leistungen des LVR

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen:


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