Kind und Betreuerin sitzen vor einem Regal mit Spielzeug

Individuelle Förderung in Kindertageseinrichtungen

Die Betreuung von Kindern mit und ohne individuellen Förder- und Teilhabebedarf geschieht in:

  • Kindertageseinrichtungen: In zahlreichen Kitas werden neben den Regelangeboten auch individuelle Förder- und Teilhabebedarfe in der alltäglichen pädagogischen Arbeit berücksichtigt. Bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze wird meist auf die Wohnortnähe der Familien geachtet. Eine Vielzahl an Einrichtungen ist bereits besonders erfahren in der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung und Kindern ohne Behinderung oder betreut regelmäßig eine erhöhte Anzahl von Kindern mit (drohender) Behinderung.
  • Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen: In heilpädagogischen Einrichtungen werden ausschließlich Kinder mit (drohender) Behinderung betreut. Hier sind die Angebote auf Kinder zugeschnitten, die einen sehr individuellen Bedarf haben und eine überschaubare Gruppe benötigen. Auch ist der Betreuungsschlüssel höher.

Sie wollen beraten werden?

In der Regel können Sie sich nach vorheriger Terminvereinbarung in einer wohnortnahen Einrichtung direkt ein Bild von den dortigen Räumlichkeiten, der pädagogischen Arbeit und den Förderangeboten machen. Hierfür können Sie im Internet den KiTa-Finder für Nordrhein-Westfalen nutzen.

Bei Fragen zu Betreuungsmöglichkeiten in einer Regel-Kita wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jugendamt. Dort erhalten sie Informationen zu den zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen und zum jeweiligen Anmeldeverfahren.

Sofern Sie sich für eine heilpädagogische Kindertagesstätte entscheiden oder Integrationshilfe für Ihr Kind beantragen möchten, kontaktieren Sie bitte das für Sie zuständige LVR-Fallmanagement. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei der Antragstellung. Alternativ unterstützt Sie bei der Antragstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe auch die von Ihnen ausgewählte Einrichtung.

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