Willkommen bei der Geführten Suche!

Wir helfen Ihnen schnell und einfach die richtige Ansprechperson zu finden.

  • Per Klick auf 'Starten' beginnen Sie die Geführte Suche.
  • Bitte beantworten Sie die Fragen aus Sicht der/des Betroffenen.
  • Die Geführte Suche ist kostenlos.
  • Die Geführte Suche ist anonym. Wir speichern keine Daten.
Starten
Person im Rollstuhl zeigt den Weg

Sie wählten: Ich möchte eine Ansprechperson aus dem Bereich Soziales finden.

Sind Sie volljährig?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Worüber möchten Sie sich informieren?

Wählen Sie die passende Antwort.

Haben Sie eine Behinderung?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Welche Art von Behinderung haben Sie?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Sie wählten: Ich bin geistig beeinträchtigt.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.


Selbstbestimmt leben mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.


LVR-Institut Kompass

Wir beraten Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen in schwierigen Lebenssituationen.

Sie wählten: Ich bin psychisch beeinträchtigt.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.


Selbstbestimmt leben mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche

Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Für psychisch belastete oder kranke Kinder und Jugendliche verändert sich, wie sie sich selbst, nahestehende Menschen und auch die Welt um sich herum wahrnehmen, wie sie sich fühlen und wie sie sich verhalten. Diese Veränderungen können das Zusammensein mit der Familie und den Alltag stark einschränken.

Sie wählten: Ich bin körperlich beeinträchtigt.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 5 von 5

Gehörlosengeld

Sie sind gehörlos oder können nur wenig hören? Dann können Sie einen Anspruch auf eine finanzielle Hilfe haben. Wir beraten Sie gern.


Blindenhilfe

Sie sind blind und möchten einen Antrag auf Blindenhilfe stellen? Wir beraten Sie gern.


Blindengeld und Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung

Sie sind blind oder haben eine Sehbehinderung und möchten einen Antrag auf Blindengeld oder auf Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen stellen? Wir beraten Sie gern.


Selbstbestimmt leben mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.


Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.

Sie wählten: Adoption und Pflegekinder.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Pflegefamilie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Sie sind eine Pflegefamilie, pflegen ein Kind mit einer körperlichen und / oder geistigen Behinderung und haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Sie wählten: Psychische Erkrankung der Erziehungs­berechtigten

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene

Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).

Sie wählten: Hilfe für Geflüchtete

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.

Sie wählten: Hilfen für die Zeit nach der Schwangerschaft.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Förderung

Sie suchen nach einer möglichst frühzeitigen Unterstützung für Ihr Kind ? Die „Frühe Förderung“ umfasst heilpädagogische Leistungen für Kinder bis zum Eintritt in die Schule, welche nicht im Rahmen der Kindertagesbetreuung erbracht werden.


Allgemeine Beratung vor Ort zu weiteren Leistungen

Selbstbestimmung setzt Orientierung und Information voraus. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend über mögliche Förderangebote für Kinder mit (drohender) Behinderung.

Wie geht es Ihnen?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Sie wählten: Ich bin nach Deutschland geflüchtet.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.

Sie wählten: Ich habe ein Suchtproblem.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Hilfe bei Sucht und Abhängigkeit: Kinder und Jugendliche

Auch Kinder und Jugendliche können suchtgefährdet sein oder machen sich Gedanken über das Verhalten von ihren Eltern, Geschwistern und Freund*innen. Hilfe gibt es in Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenlos, Du kannst einen persönlichen Termin ausmachen oder Dich online beraten lassen. Die Beratung ist anonym, Die Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt, alles was Du sagst oder fragst, erfährt niemand anderes.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche

Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Für psychisch belastete oder kranke Kinder und Jugendliche verändert sich, wie sie sich selbst, nahestehende Menschen und auch die Welt um sich herum wahrnehmen, wie sie sich fühlen und wie sie sich verhalten. Diese Veränderungen können das Zusammensein mit der Familie und den Alltag stark einschränken.

Sie wählten: Meine Erziehungs­berechtigten haben Probleme.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene

Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).

Wieso geht es Ihnen seelisch nicht gut?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Sie wählten: Ich habe Gewalt erlebt.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Beratung und Begleitung im Antragsverfahren für Betroffene von Gewalt

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden und überlegen, ob Sie einen Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer stellen sollen? Das LVR- Fallmanagement, ist besonders für Menschen da, die einen erhöhten Bedarf an Beratung und Begleitung haben. Wir leisten Hilfe für Opfer von Gewalttaten, indem wir Sie durch das Antragsverfahren lotsen. Außerdem klären wir Sie darüber auf, welche Leistungen In Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen könnten.


Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Antrag auf Opferentschädigung

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.

Sie wählten: Ich hatte ein traumatisches Erlebnis.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche

Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Für psychisch belastete oder kranke Kinder und Jugendliche verändert sich, wie sie sich selbst, nahestehende Menschen und auch die Welt um sich herum wahrnehmen, wie sie sich fühlen und wie sie sich verhalten. Diese Veränderungen können das Zusammensein mit der Familie und den Alltag stark einschränken.

Sie wählten: Ich bin psychisch krank.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung nach Schuleintritt

Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) Behinderung haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen.


Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche

Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Für psychisch belastete oder kranke Kinder und Jugendliche verändert sich, wie sie sich selbst, nahestehende Menschen und auch die Welt um sich herum wahrnehmen, wie sie sich fühlen und wie sie sich verhalten. Diese Veränderungen können das Zusammensein mit der Familie und den Alltag stark einschränken.

Sie wählten: Ich bin aggressiv.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche

Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Für psychisch belastete oder kranke Kinder und Jugendliche verändert sich, wie sie sich selbst, nahestehende Menschen und auch die Welt um sich herum wahrnehmen, wie sie sich fühlen und wie sie sich verhalten. Diese Veränderungen können das Zusammensein mit der Familie und den Alltag stark einschränken.

Sie wählten: Ich bin nicht gut drauf.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche

Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Für psychisch belastete oder kranke Kinder und Jugendliche verändert sich, wie sie sich selbst, nahestehende Menschen und auch die Welt um sich herum wahrnehmen, wie sie sich fühlen und wie sie sich verhalten. Diese Veränderungen können das Zusammensein mit der Familie und den Alltag stark einschränken.

Sie wählten: Mir geht es körperlich nicht gut.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Kinder und Jugendliche mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Behinderung nach Schuleintritt

Im Falle einer (drohenden) Behinderung bei Kindern und Jugendlichen sind an erster Stelle die Städte und Kreise zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Sie sind Ansprechpartner für alle erforderlichen Unterstützungsleistungen – beispielsweise eine Schulbegleitung durch Integrationshelfer*innen.


Entschädigung bei Impfschaden

Menschen, die durch eine öffentlich empfohlene oder vorgeschriebene Impfung gesundheitlich auf Dauer geschädigt werden, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG).

Welche Beschwerden haben Sie?

Wählen Sie die passende Antwort.

Sie wählten: Ich habe seelische Beschwerden.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche

Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Für psychisch belastete oder kranke Kinder und Jugendliche verändert sich, wie sie sich selbst, nahestehende Menschen und auch die Welt um sich herum wahrnehmen, wie sie sich fühlen und wie sie sich verhalten. Diese Veränderungen können das Zusammensein mit der Familie und den Alltag stark einschränken.

Sie wählten: Ich habe körperliche Beschwerden.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Entschädigung bei Impfschaden

Menschen, die durch eine öffentlich empfohlene oder vorgeschriebene Impfung gesundheitlich auf Dauer geschädigt werden, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG).

Sie wählten: Ich bin in Behandlung und damit nicht zufrieden.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Hier finden Sie demnächst weitere Informationen

Worüber möchten Sie sich informieren?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Sie wählten: Kinderbetreuung.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 4 von 4

Eingliederungshilfe in der Kindertagesbetreuung

Ihr Kind benötigt Unterstützung in der Regel-Kita? Oder Sie haben Fragen zu einer möglichen Hilfe in der Kindertagespflege? Für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt können im Rahmen der Kindertagesbetreuung verschiedene heilpädagogische Leistungen infrage kommen.


Pflegefamilie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Sie sind eine Pflegefamilie, pflegen ein Kind mit einer körperlichen und / oder geistigen Behinderung und haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.


Individuelle Förderung in der Kindertagespflege

Kindertagespflegeplätze werden als Angebot neben Plätzen in Kindertageseinrichtungen häufig im häuslichen Rahmen, in angemieteten Räumen oder als Großtagespflege mit maximal 9 Plätzen angeboten. Auch hier werden, je nach Qualifikation der Kindertagespflegeperson, Plätze für Kinder mit individuellem Förder- und Teilhabebedarf vorgehalten.


Individuelle Förderung in Kindertageseinrichtungen

Die Betreuung von Kindern mit und ohne individuellen Förder- und Teilhabebedarf geschieht in Kindertageseinrichtungen und in Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen.

Sie wählten: Hilfen für die Zeit nach der Schwangerschaft

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Förderung

Sie suchen nach einer möglichst frühzeitigen Unterstützung für Ihr Kind ? Die „Frühe Förderung“ umfasst heilpädagogische Leistungen für Kinder bis zum Eintritt in die Schule, welche nicht im Rahmen der Kindertagesbetreuung erbracht werden.


Allgemeine Beratung vor Ort zu weiteren Leistungen

Selbstbestimmung setzt Orientierung und Information voraus. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend über mögliche Förderangebote für Kinder mit (drohender) Behinderung.

Sie wählten: Frühe Förderung.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Frühe Förderung

Sie suchen nach einer möglichst frühzeitigen Unterstützung für Ihr Kind ? Die „Frühe Förderung“ umfasst heilpädagogische Leistungen für Kinder bis zum Eintritt in die Schule, welche nicht im Rahmen der Kindertagesbetreuung erbracht werden.

Sie wählten: Ich suche eine passende Schule.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Fragen zur schulischen Inklusion

Sie haben ein Kind mit besonderem Förderbedarf oder sind Fachkraft im schulischen Bereich (z. B. Lehrer*in) und haben Fragen zu Themen der schulischen Inklusion? Im Rahmen der Systemorientierten Unterstützung Schulischer Inklusion, kurz SUSI, helfen wir Ihnen dabei, die passende Ansprechperson zu finden und lotsen Sie im Dschungel von Zuständigkeiten.

Sie wählten: Ich brauche Unterstützung in der Schule.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung nach Schuleintritt

Für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung gemäß § 35a SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe - die Jugendämter - vorrangig zuständig.


Kinder und Jugendliche mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Behinderung nach Schuleintritt

Im Falle einer (drohenden) Behinderung bei Kindern und Jugendlichen sind an erster Stelle die Städte und Kreise zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Sie sind Ansprechpartner für alle erforderlichen Unterstützungsleistungen – beispielsweise eine Schulbegleitung durch Integrationshelfer*innen.

Sie wählten: Ich möchte zum Theme "Inklusion" beraten werden.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Fragen zur schulischen Inklusion

Sie haben ein Kind mit besonderem Förderbedarf oder sind Fachkraft im schulischen Bereich (z. B. Lehrer*in) und haben Fragen zu Themen der schulischen Inklusion? Im Rahmen der Systemorientierten Unterstützung Schulischer Inklusion, kurz SUSI, helfen wir Ihnen dabei, die passende Ansprechperson zu finden und lotsen Sie im Dschungel von Zuständigkeiten.

Sie wählten: Ich brauche einen Plan nach Schule.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Förderung der Arbeitsassistenz

Als Mensch mit Schwerbehinderung können Sie im beruflichen Alltag auf Assistenz angewiesen sein. Sie verfügen selbst über die an Ihrem Arbeitsplatz geforderte fachliche Qualifikation und erbringen den Kernbereich Ihrer arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich geschuldeten Leistung selbst. Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung benötigen Sie aber eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung am Arbeitsplatz, die über gelegentliche Handreichungen hinausgeht.


Berufliche Orientierung für Schüler*innen mit individuellem Förderbedarf

Sie sind Schüler*innen mit einer Behinderung oder einem individuellen Förderbedarf und wissen noch nicht was Sie nach der Schule machen möchten? Da hilft Ihnen das Programm KAoA-STAR (Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt). Wir unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Orientierung – bei Ihrem Übergang von der Schule in den Beruf.


Förderung von Ausbildungsstellen

Sie sind Arbeitgeber*in und bieten einem schwerbehinderten Menschen eine Ausbildungsstelle? Sie haben eine Schwerbehinderung und einen Ausbildungsplatz gefunden und benötigen Unterstützung? Das Team „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“ unterstützt Sie gerne beim Start in eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wo wohnen Sie?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Sie wählten: Wir wollen Bauen oder Umbauen

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Inklusive Bauprojektförderung

Sie planen ein inklusives Wohnprojekt und möchten sich über die inklusive Bauprojektförderung des LVR informieren? Unser LVR-Team „Inklusive Bauprojektförderung“ berät Sie gern über Fördermöglichkeiten von inklusiven Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können.

Sie wählten: Ich bin krank.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche

Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Für psychisch belastete oder kranke Kinder und Jugendliche verändert sich, wie sie sich selbst, nahestehende Menschen und auch die Welt um sich herum wahrnehmen, wie sie sich fühlen und wie sie sich verhalten. Diese Veränderungen können das Zusammensein mit der Familie und den Alltag stark einschränken.

Sie wählten: Ich möchte ausziehen.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Hilfe beim Auszug von Zuhause

Sie möchten aus dem Elternhaus oder dem Wohnheim ausziehen? In eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft mit anderen? Wir beraten Sie, wie Sie die nötige Unterstützung dafür bekommen und was für die Antragstellung wichtig ist.

Sie wählten: Wir brauchen eine Auszeit.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Beratung zum Kurzzeitwohnen

Kurzzeitwohnen bietet die Möglichkeit, Kinder, Jugendliche oder auch erwachsene Menschen mit Behinderung für einen begrenzten Zeitraum in einer Wohneinrichtung zu betreuen. Die Kurzzeitbetreuung wird als Leistung der Sozialen Teilhabe durch den LVR finanziert.

Sie wählten: Ich bin in einer Jugendhilfeeinrichtung.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Hier finden Sie demnächst weitere Informationen

Worüber möchten Sie sich informieren?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Was trifft auf Sie zu?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Sie wählten: Ich bin krank.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Psychosoziale / Arbeitsbegleitende Betreuung am Arbeitsplatz

Sie haben eine Behinderung und möchten ein Gespräch mit Ihren Vorgesetzten wegen Ihrer Behinderung führen und wissen nicht genau, wie Sie Ihr Anliegen vorbringen können? Sie haben ein unsicheres Gefühl oder einen konkreten Anlass und fürchten um Ihren Arbeitsplatz? Und Sie sehen einen Zusammenhang mit Ihrer Behinderung? Der Integrationsfachdienst (IFD) in Ihrer Region unterstütz und begleitet Sie gerne.


Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene

Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).

Sie wählten: Ich habe eine Behinderung.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 5 von 5

Beratung zum besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Sie sind schwerbehindert oder gleichgestellt und werden gekündigt oder Ihnen droht eine Kündigung? Sie möchten wissen wie das Verfahren auf Zustimmung der Kündigung beim LVR-Inklusionsamt abläuft? Hier finden Sie Informationen rund um den Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens. Sollten darüber hinaus bei Ihnen noch Fragen offen sein, beraten die Mitarbeitenden aus dem Kündigungsschutz-Team des LVR-Inklusionsamtes Sie gerne.


Leistungen zur Schaffung eines behinderungsgerechten Arbeitsumfelds

Sie beschäftigen einen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung und benötigen Unterstützung bei der behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsumfelds? Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung durch unseren Technischen Beratungsdienst und die Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamts oder der regional zuständigen Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Berufsleben an.


Wechsel von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den Arbeitsmarkt

Sie sind in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt und möchten gern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten? Aber ganz ohne Unterstützung geht es noch nicht? Dann können Sie bzw. Ihr*e künftige*r Arbeitgeber*in über das Budget für Arbeit Unterstützung bekommen.


Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung

Welche Unterstützung brauchen Sie? Die Bedarfsermittlung stellt Ihre Wünsche und Ziele in den Mittelpunkt. Unsere LVR-Fallmanagement berät Sie rund um Fragen zu individuellen Unterstützungsbedarfen im Bereich Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung.


Psychosoziale / Arbeitsbegleitende Betreuung am Arbeitsplatz

Sie haben eine Behinderung und möchten ein Gespräch mit Ihren Vorgesetzten wegen Ihrer Behinderung führen und wissen nicht genau, wie Sie Ihr Anliegen vorbringen können? Sie haben ein unsicheres Gefühl oder einen konkreten Anlass und fürchten um Ihren Arbeitsplatz? Und Sie sehen einen Zusammenhang mit Ihrer Behinderung? Der Integrationsfachdienst (IFD) in Ihrer Region unterstütz und begleitet Sie gerne.

Sie wählten: Ich möchte über meine Rechte informiert werden.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Beratung zum besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Sie sind schwerbehindert oder gleichgestellt und werden gekündigt oder Ihnen droht eine Kündigung? Sie möchten wissen wie das Verfahren auf Zustimmung der Kündigung beim LVR-Inklusionsamt abläuft? Hier finden Sie Informationen rund um den Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens. Sollten darüber hinaus bei Ihnen noch Fragen offen sein, beraten die Mitarbeitenden aus dem Kündigungsschutz-Team des LVR-Inklusionsamtes Sie gerne.


Kursangebot Schwerbehindertenrecht

Sie sind gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Stellvertreter*in, Betriebs- oder Personalrat*rätin oder in einer anderen Funktion in Ihrem Unternehmen betraut mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Das LVR-Inklusionsamt macht Sie fit für Ihren betrieblichen Alltag.

Sie wählten: Ich brauche Unterstützung am Arbeitsplatz.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Förderung der Arbeitsassistenz

Als Mensch mit Schwerbehinderung können Sie im beruflichen Alltag auf Assistenz angewiesen sein. Sie verfügen selbst über die an Ihrem Arbeitsplatz geforderte fachliche Qualifikation und erbringen den Kernbereich Ihrer arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich geschuldeten Leistung selbst. Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung benötigen Sie aber eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung am Arbeitsplatz, die über gelegentliche Handreichungen hinausgeht.


Technische Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung

Sie möchten sich rund um die Gestaltung von Arbeitsplätzen eines Menschen mit Behinderung informieren und beraten lassen? Unser Technischer Beratungsdienst des LVR-Inklusionsamtes unterstützt Sie rund um technisch-organisatorische Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Sie wählten: Ich möchte mich engagieren und fortbilden.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Kursangebot Schwerbehindertenrecht

Sie sind gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Stellvertreter*in, Betriebs- oder Personalrat*rätin oder in einer anderen Funktion in Ihrem Unternehmen betraut mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Das LVR-Inklusionsamt macht Sie fit für Ihren betrieblichen Alltag.


Beratung der Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte)

Sie sind gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Inklusionsbeauftragte*r oder Mitglied im Betriebs- oder Personalrat und damit aktiv rund um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Sie wollen eine Schwerbehindertenvertretung wählen, erstmalig oder wiederholt und haben dazu Fragen? Das LVR-Inklusionsamt hilft Ihnen gerne weiter.

Wonach suchen Sie?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Sie wählten: Ich suche eine Arbeitsstelle.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 4 von 4

Allgemeine Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Selbstbestimmung setzt Orientierung und Information voraus. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend über mögliche Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung.


Wechsel von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den Arbeitsmarkt

Sie sind in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt und möchten gern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten? Aber ganz ohne Unterstützung geht es noch nicht? Dann können Sie bzw. Ihr*e künftige*r Arbeitgeber*in über das Budget für Arbeit Unterstützung bekommen.


Vermittlung von arbeitslosen Rehabilitanden

Sie sind arbeitslos auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz? Durch eine Erkrankung oder eine Behinderung sind Sie in der Ausübung einer Tätigkeit eingeschränkt? Der Integrationsfachdienst (IFD) kann Sie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützen.


Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung

Unsere Peer-Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Arbeit und selbstständig leben.

Sie wählten: Ich suche einen Ausbildungsplatz.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Berufliche Orientierung für Schüler*innen mit individuellem Förderbedarf

Sie sind Schüler*innen mit einer Behinderung oder einem individuellen Förderbedarf und wissen noch nicht was Sie nach der Schule machen möchten? Da hilft Ihnen das Programm KAoA-STAR (Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt). Wir unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Orientierung – bei Ihrem Übergang von der Schule in den Beruf.


Förderung von Ausbildungsstellen

Sie sind Arbeitgeber*in und bieten einem schwerbehinderten Menschen eine Ausbildungsstelle? Sie haben eine Schwerbehinderung und einen Ausbildungsplatz gefunden und benötigen Unterstützung? Das Team „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“ unterstützt Sie gerne beim Start in eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wie ist Ihr Zustand?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Welche Art von Behinderung haben Sie?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Sie wählten: Ich bin geistig beeinträchtigt.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 6 von 6

Selbstbestimmt leben mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.


Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.


Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung

Unsere Peer-Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Arbeit und selbstständig leben.


KoKoBe - Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit geistiger Behinderung

Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Rheinland.


Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

Ihre Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nehmen wir gerne entgegen. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Wohnangebote und Wohnkonzepte unserer Häuser.


LVR-Institut Kompass

Wir beraten Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen in schwierigen Lebenssituationen.

Sie wählten: Ich bin psychisch beeinträchtigt.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 4 von 4

Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.


Selbstbestimmt leben mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene

Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).


Persönliches Budget

Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung im Alltag ? Zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit ? Sie möchten am liebsten selbst entscheiden, wer für Sie arbeitet ? Dann könnte das Persönliche Budget für Sie interessant sein.

Sie wählten: Ich bin körperlich beeinträchtigt.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 6 von 6

Blindengeld und Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung

Sie sind blind oder haben eine Sehbehinderung und möchten einen Antrag auf Blindengeld oder auf Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen stellen? Wir beraten Sie gern.


Blindenhilfe

Sie sind blind und möchten einen Antrag auf Blindenhilfe stellen? Wir beraten Sie gern.


Gehörlosengeld

Sie sind gehörlos oder können nur wenig hören? Dann können Sie einen Anspruch auf eine finanzielle Hilfe haben. Wir beraten Sie gern.


Selbstbestimmt leben mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.


Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.


Persönliches Budget

Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung im Alltag ? Zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit ? Sie möchten am liebsten selbst entscheiden, wer für Sie arbeitet ? Dann könnte das Persönliche Budget für Sie interessant sein.

Sie wählten: Adoption und Pflegekinder.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Pflegefamilie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Sie sind eine Pflegefamilie, pflegen ein Kind mit einer körperlichen und / oder geistigen Behinderung und haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Sie wählten: Freizeitmöglichkeiten.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Hier finden Sie demnächst weitere Informationen

Sie wählten: Hilfe für Geflüchtete

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.

Sie wählten: Pflegeleistungen

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Hier finden Sie demnächst weitere Informationen

Sie wählten: Hilfen für die Zeit nach der Schwangerschaft.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Allgemeine Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Selbstbestimmung setzt Orientierung und Information voraus. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend über mögliche Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung.


Frühe Förderung

Sie suchen nach einer möglichst frühzeitigen Unterstützung für Ihr Kind ? Die „Frühe Förderung“ umfasst heilpädagogische Leistungen für Kinder bis zum Eintritt in die Schule, welche nicht im Rahmen der Kindertagesbetreuung erbracht werden.

Sie wählten: Ich bin Kriegsopfer.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Hier finden Sie demnächst weitere Informationen

Was trifft auf Ihre Situation zu?

Geben Sie die passende Antwort.

Sie wählten: Ich will bauen oder umbauen.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Inklusive Bauprojektförderung

Sie planen ein inklusives Wohnprojekt und möchten sich über die inklusive Bauprojektförderung des LVR informieren? Unser LVR-Team „Inklusive Bauprojektförderung“ berät Sie gern über Fördermöglichkeiten von inklusiven Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können.

Sie wählten: Ich bin krank

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene

Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).

Sie wählten: Meine Eltern brauchen eine Pause.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Beratung zum Kurzzeitwohnen

Kurzzeitwohnen bietet die Möglichkeit, Kinder, Jugendliche oder auch erwachsene Menschen mit Behinderung für einen begrenzten Zeitraum in einer Wohneinrichtung zu betreuen. Die Kurzzeitbetreuung wird als Leistung der Sozialen Teilhabe durch den LVR finanziert.

Sie wählten: Ich möchte ausziehen.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Hilfe beim Auszug von Zuhause

Sie möchten aus dem Elternhaus oder dem Wohnheim ausziehen? In eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft mit anderen? Wir beraten Sie, wie Sie die nötige Unterstützung dafür bekommen und was für die Antragstellung wichtig ist.


Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung

Unsere Peer-Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Arbeit und selbstständig leben.


Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

Ihre Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nehmen wir gerne entgegen. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Wohnangebote und Wohnkonzepte unserer Häuser.

Sie wählten: Ich wohne allein.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 6 von 6

Inklusive Bauprojektförderung

Sie planen ein inklusives Wohnprojekt und möchten sich über die inklusive Bauprojektförderung des LVR informieren? Unser LVR-Team „Inklusive Bauprojektförderung“ berät Sie gern über Fördermöglichkeiten von inklusiven Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können.


Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.


Selbstbestimmt leben mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.


Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung

Unsere Peer-Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Arbeit und selbstständig leben.


Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen

Ihre Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nehmen wir gerne entgegen. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Wohnangebote und Wohnkonzepte unserer Häuser.


Persönliches Budget

Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung im Alltag ? Zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit ? Sie möchten am liebsten selbst entscheiden, wer für Sie arbeitet ? Dann könnte das Persönliche Budget für Sie interessant sein.

Sie wählten: Ich wohne in einer Einrichtung.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Selbstbestimmt leben mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.


Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.


LVR-Institut Kompass

Wir beraten Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen in schwierigen Lebenssituationen.

Sie wählten: Ich wohne in einer Wohngemeinschaft.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.


Selbstbestimmt leben mit Behinderung

Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.


LVR-Institut Kompass

Wir beraten Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen in schwierigen Lebenssituationen.

Wie geht es Ihnen?

Wählen Sie die passende Antwort aus.

Sie wählten: Ich bin geflüchtet.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.

Sie wählten: Ich habe ein Suchtproblem.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Hilfe bei Sucht und Abhängigkeit: Erwachsene

Aus einem zunächst unproblematischen Konsum von Nikotin, Alkohol und Medikamenten oder einem entspannenden Verhalten wie Glücksspiel, Shopping, Chatten kann sich unbemerkt und schleichend eine Suchterkrankung mit erheblichen Folgen für Gesundheit und Wohlergehen entwickeln. Sucht ist keine Willens- oder Charakterschwäche, sondern eine Krankheit, die jeden treffen kann.

Sie wählten: Mir geht es körperlich nicht gut.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Entschädigung bei Impfschaden

Menschen, die durch eine öffentlich empfohlene oder vorgeschriebene Impfung gesundheitlich auf Dauer geschädigt werden, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG).

Sie wählten: Ich bin aggressiv.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene

Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).

Sie wählten: Ich habe Gewalt erlebt.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Beratung und Begleitung im Antragsverfahren für Betroffene von Gewalt

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden und überlegen, ob Sie einen Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer stellen sollen? Das LVR- Fallmanagement, ist besonders für Menschen da, die einen erhöhten Bedarf an Beratung und Begleitung haben. Wir leisten Hilfe für Opfer von Gewalttaten, indem wir Sie durch das Antragsverfahren lotsen. Außerdem klären wir Sie darüber auf, welche Leistungen In Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen könnten.


Antrag auf Opferentschädigung

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.

Sie wählten: Ich bin psychisch krank.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene

Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).

Sie wählten: Ich habe im Krieg gekämpft.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene

Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).

Sie wählten: Ich hatte ein traumatisches Erlebnis.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten

Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Können Sie vielleicht nachts nicht schlafen? Haben Sie oft Angst? Sind Sie nervös und haben körperliche Beschwerden oder Schmerzen? Hier erhalten Sie Hilfe.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene

Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).

Sie wählten: Ich benötige schnell Hilfe auf Grund einer aktuellen Gewalterfahrung.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Antrag auf Opferentschädigung

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.

Sie wählten: Ich brauche Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Beratung und Begleitung im Antragsverfahren für Betroffene von Gewalt

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden und überlegen, ob Sie einen Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer stellen sollen? Das LVR- Fallmanagement, ist besonders für Menschen da, die einen erhöhten Bedarf an Beratung und Begleitung haben. Wir leisten Hilfe für Opfer von Gewalttaten, indem wir Sie durch das Antragsverfahren lotsen. Außerdem klären wir Sie darüber auf, welche Leistungen In Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen könnten.


Antrag auf Opferentschädigung

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.

Sie wählten: Ich benötige allgemeine Informationen zu Hilfen für Betroffene von Gewalttaten.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 3 von 3

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Beratung und Begleitung im Antragsverfahren für Betroffene von Gewalt

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden und überlegen, ob Sie einen Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer stellen sollen? Das LVR- Fallmanagement, ist besonders für Menschen da, die einen erhöhten Bedarf an Beratung und Begleitung haben. Wir leisten Hilfe für Opfer von Gewalttaten, indem wir Sie durch das Antragsverfahren lotsen. Außerdem klären wir Sie darüber auf, welche Leistungen In Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen könnten.


Antrag auf Opferentschädigung

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.

Sie wählten: Ich bin in Behandlung und damit nicht zufrieden.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Hier finden Sie demnächst weitere Informationen

Welche Beschwerden haben Sie?

Wählen Sie die passende Antwort.

Sie wählten: Ich habe seelische Beschwerden.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene

Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).

Sie wählten: Ich habe körperliche Beschwerden.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung

Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Sind Sie nun ängstlicher, reizbarerer, einfach nicht mehr so wie früher? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Hierfür müssen Sie keine Überweisung haben, es reicht, wenn Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung angeben, als Gewaltbetroffen Gespräche zu benötigen.


Entschädigung bei Impfschaden

Menschen, die durch eine öffentlich empfohlene oder vorgeschriebene Impfung gesundheitlich auf Dauer geschädigt werden, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG).

Sie wählten: Einen Menschen mit Schwer­be­hinderung einstellen.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 4 von 4

Beschäftigung für Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt oder bei einem Anderen Anbieter

Sie können nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein? Dann finden Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem Anderen Leistungsanbieter eine sinnvolle Beschäftigung.


Fachfragen rund um die Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung

Sie sind Fachkraft oder Leistungserbringer*in aus der Eingliederungshilfe und haben Fragen zu grundsätzlichen Themen rund um die Förderung der Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung? Unsere LVR-Expert*innen geben Ihnen Antworten.


Arbeitgeberorientierte Einstiegsberatung

Sie können sich vorstellen, einen Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb einzustellen oder ihm einen Ausbildungsplatz zu schaffen. Sie beschäftigen bereits einen Menschen mit Schwerbehinderung in Ihrem Betrieb aber stehen vor neuen Herausforderungen. Sie brauchen Unterstützung ? Dann kontaktieren Sie die Fachberater*innen für Inklusion bei Ihrer Kammer!


Beratung bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Sie sind Arbeitgeber*in und beschäftigen Menschen mit einer Behinderung? Sie oder Ihre Mitarbeiter*innen haben Fragen zu den Auswirkungen einer Behinderung am Arbeitsplatz? Oder Sie suchen Menschen mit einer Behinderung für einen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen? Der Integrationsfachdienst (IFD) in Ihrer Region berät und unterstützt Sie gerne.

Sie wählten: Einen Menschen mit Schwer­be­hinderung kündigen.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 1 von 1

Beratung zum besonderen Kündigungsschutz für Arbeitgeber*innen

Sie sind Arbeitgeber*in und möchten einen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen kündigen? Sie fragen sich, wie Sie beim Antrag auf Zustimmung zur Kündigung vorgehen und was Sie beachten müssen? Hier finden Sie Informationen rund um den Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens. Sollten darüber hinaus bei Ihnen noch Fragen offen sein, beraten die Mitarbeitenden aus dem Kündigungsschutz-Team des LVR-Inklusionsamtes Sie gerne.

Sie wählten: Unterstützung rund um den Arbeits­platz und das Arbeits­umfeld

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 2 von 2

Leistungen zur Schaffung eines behinderungsgerechten Arbeitsumfelds

Sie beschäftigen einen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung und benötigen Unterstützung bei der behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsumfelds? Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung durch unseren Technischen Beratungsdienst und die Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamts oder der regional zuständigen Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Berufsleben an.


Technische Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung

Sie möchten sich rund um die Gestaltung von Arbeitsplätzen eines Menschen mit Behinderung informieren und beraten lassen? Unser Technischer Beratungsdienst des LVR-Inklusionsamtes unterstützt Sie rund um technisch-organisatorische Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Sie wählten: Beratungs­leistungen und Fort­bildungen.

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 4 von 4

Beratung zum besonderen Kündigungsschutz für Arbeitgeber*innen

Sie sind Arbeitgeber*in und möchten einen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen kündigen? Sie fragen sich, wie Sie beim Antrag auf Zustimmung zur Kündigung vorgehen und was Sie beachten müssen? Hier finden Sie Informationen rund um den Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens. Sollten darüber hinaus bei Ihnen noch Fragen offen sein, beraten die Mitarbeitenden aus dem Kündigungsschutz-Team des LVR-Inklusionsamtes Sie gerne.


Beratung der Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte)

Sie sind gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Inklusionsbeauftragte*r oder Mitglied im Betriebs- oder Personalrat und damit aktiv rund um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Sie wollen eine Schwerbehindertenvertretung wählen, erstmalig oder wiederholt und haben dazu Fragen? Das LVR-Inklusionsamt hilft Ihnen gerne weiter.


Kursangebot Schwerbehindertenrecht

Sie sind gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Stellvertreter*in, Betriebs- oder Personalrat*rätin oder in einer anderen Funktion in Ihrem Unternehmen betraut mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Das LVR-Inklusionsamt macht Sie fit für Ihren betrieblichen Alltag.


Beratung zur Ausgleichsabgabe

Sie sind Arbeitgeber*in und haben Fragen rund um die Zahlung Ihrer Ausgleichsabgabe? Unser Team der Ausgleichsabgabe hilft Ihnen gerne weiter. Für Fragen rund um an die Anzeige der Ausgleichsabgabe wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

Sie wählten: Finanzielle Förderungen und Zuschüsse

Sie sehen die Ergebnisse 1 bis 5 von 5

Zuschüsse zu Investitionen in Arbeitsmittel

Wenn Sie einen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung neu einstellen, können Sie einen Zuschuss zu den Investitionen erhalten, die zur Schaffung des neuen Arbeitsplatzes erforderlich sind.


Förderung der Arbeitsassistenz

Als Mensch mit Schwerbehinderung können Sie im beruflichen Alltag auf Assistenz angewiesen sein. Sie verfügen selbst über die an Ihrem Arbeitsplatz geforderte fachliche Qualifikation und erbringen den Kernbereich Ihrer arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich geschuldeten Leistung selbst. Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung benötigen Sie aber eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung am Arbeitsplatz, die über gelegentliche Handreichungen hinausgeht.


Lohnkostenzuschüsse

Die meisten Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Personen erfüllen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ohne Beeinträchtigung. Im Einzelfall kann es jedoch vorkommen, dass für Sie als Arbeitgeber*in mit der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung eine außergewöhnliche Belastung einhergeht. Vielleicht benötigt ein schwerbehinderter Mensch regelmäßig Unterstützung durch Kolleg*innen oder die Arbeitsleistung bleibt behinderungsbedingt deutlich unter der Leistung einer Person, die vergleichbare Arbeit leistet und keine Behinderung hat. In diesem Fall können Sie eine laufende finanzielle Unterstützung beantragen.


Förderung von Inklusionsbetrieben

Sie planen ein Unternehmen zu gründen oder eine neue Abteilung zu eröffnen? Sie möchten in ihrem neuen Betrieb in besonderem Umfang Menschen mit Behinderung beschäftigen? Das LVR-Inklusionsamt berät und unterstützt Sie gerne.


Förderung von Ausbildungsstellen

Sie sind Arbeitgeber*in und bieten einem schwerbehinderten Menschen eine Ausbildungsstelle? Sie haben eine Schwerbehinderung und einen Ausbildungsplatz gefunden und benötigen Unterstützung? Das Team „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“ unterstützt Sie gerne beim Start in eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Ich möchte einen Online-Antrag stellen

Hilfe Seite vorlesen lassen Vorlesen Nach oben