Ein Mann hilft einem anderen Mann

Förderung der Arbeitsassistenz

Was ist Arbeitsassistenz?

Als schwerbehinderter Mensch können Sie im beruflichen Alltag auf Assistenz angewiesen sein. Sie verfügen selbst über die an Ihrem Arbeitsplatz geforderte fachliche Qualifikation und erbringen den Kernbereich Ihrer arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich geschuldeten Leistung selbst. Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung benötigen Sie aber eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung am Arbeitsplatz, die über gelegentliche Handreichungen hinausgeht.

Sie sind selbst Auftraggeber*in und beschäftigen Ihre Assistenzkraft als Arbeitgeber*in (Arbeitgebermodell) oder vereinbaren mit einem Dritten, z.B. einem professionellen Hilfsdienst, eine entsprechende Dienstleistung (Dienstleistungsmodell).

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Wenn Ihr Arbeitsplatz im Rheinland angesiedelt ist, können Sie einen Antrag beim LVR-Inklusionsamt stellen.

Den Antrag finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie verfügen über eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit.
  • Es wurden bereits alle vorrangigen Möglichkeiten wie die Anpassung der technischen Ausstattung, der Arbeitsorganisation und des Aufgabenzuschnitts ausgeschöpft.
  • Sie sind auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt.
  • Ihr Beschäftigungsverhältnis ist unbefristet oder befristet mit einer Beschäftigungsdauer von mehr als acht Wochen. Auch wenn Sie beruflich selbstständig sind, kann eine Förderung erfolgen.

Mehr zum Thema Arbeitsassistenz finden Sie hier.


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