Zuschüsse zu Investitionen in Arbeitsmittel
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Was ist eine Förderung von Investitionen in Arbeitsmittel?
Wenn Sie einen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung neu einstellen, können Sie einen Zuschuss zu den Investitionen erhalten, die zur Schaffung des neuen Arbeitsplatzes erforderlich sind.
Sie können auch eine Förderung beantragen, wenn ein*e Beschäftigte*r mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz umgesetzt werden muss, da er oder sie ansonsten gekündigt werden müsste. Sie können vom LVR-Inklusionsamt eine anteilige Förderung der Investitionskosten erhalten.
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Wenn der Arbeitsplatz des Menschen mit Schwerbehinderung im Rheinland angesiedelt ist, können Sie einen Antrag beim LVR-Inklusionsamt stellen.
Die zur Einleitung des Verfahrens notwendigen Anträge auf Förderung finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie beschäftigen seit längstens sechs Monaten eine Person mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit.
- Der gewährte Zuschuss ist in der Regel für die Dauer einer bis zu zweieinhalbjährigen Bindungsfrist mit einer Bankbürgschaft o.ä. abzusichern.
Mehr zum Thema finanzielle Fördermöglichkeiten finden Sie hier.