Besonderer Kündigungsschutz
Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Unternehmen vor der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des LVR-Inklusionsamtes einholen müssen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam und kann vom Arbeitsgericht aufgehoben werden.
Sie haben Fragen rund um das Thema besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen? Dann sind Sie hier richtig. Wir bieten Ihnen Informationen rund um den Ablauf der Kündigung und den Kontakt zu unseren Expert*innen.