Beratung und Begleitung im Antragsverfahren für Betroffene von Gewalt
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Fallmanagement
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden und überlegen, ob Sie einen Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer stellen sollen? So ein Antragsverfahren ist langwierig. Wir, das Fallmanagement, sind besonders für Menschen da, die einen erhöhten Bedarf an Beratung und Begleitung haben. Wir leisten Hilfe für Opfer von Gewalttaten, indem wir Sie durch das Antragsverfahren lotsen. Außerdem klären wir Sie darüber auf, welche Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen könnten.
Begleitung während des Antragsverfahrens zur Opferentschädigung
Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen für Sie in Frage kommen und helfen auch darüber hinaus. Zu unserem Hilfe-Netzwerk zählen unter anderem die Landesstelle Weißer Ring, der Opferschutz der Polizei und verschiedene Frauen- und Familienberatungsstellen. Mehr zu unserem Angebot finden Sie hier .
Unsere Angebote auf einen Blick
- Das Fallmanagement kann Sie beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen und auch während der Antragsbearbeitung.
- Das Fallmanagement kann in Erfahrung bringen, welche Leistungen Ihnen zustehen könnten und vermittelt Ihnen den zuständigen Kontakt.
- Das Fallmanagement klärt mit Ihnen Fragen zum Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer.