Bild mit Pusteblumen

Entschädigung bei Impfschaden

Schutzimpfungen sind wichtige, vorbeugende medizinische Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten.

Durch diese Impfungen sollen die Ausbreitung schwerer Krankheiten und die damit verbundenen schwerwiegenden Folgen vermieden werden.

Bestimmte Impfungen, wie zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Kinderlähmung aber auch gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, werden von den Gesundheitsbehörden öffentlich empfohlen.

Impfschaden

Unter einem Impfschaden versteht man die gesundheitlichen Schädigungen und wirtschaftlichen Folgen einer Schutzimpfung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen. Voraussetzungen für einen Impfschaden sind:

  • Die körperlichen Folgen gehen über die gewöhnlichen Impfreaktionen hinaus
  • Die körperlichen Folgen nehmen die Form einer anhaltenden Gesundheitsstörung an

Entschädigungsleistungen

Der Begriff des Impfschadens ist im Zusammenhang mit eventuellen Entschädigungsleistungen wichtig.
Denn Menschen, die durch solch eine öffentlich empfohlene oder vorgeschriebene Impfung gesundheitlich auf Dauer geschädigt werden, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG).

Der LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung prüft im Antragsverfahren, ob die eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Leistungen und die dazugehörigen Antragsformulare erhalten Sie hier.


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