Kinder mit (drohender) Behinderung bis Schuleintritt
Kinder mit (drohender) Behinderung sollen individuell gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen bis zur Einschulung unterschiedliche Eingliederungshilfeleistungen infrage. Doch welche Unterstützung ist für Ihr Kind die passende? Benötigt es Leistungen der Frühen Förderung oder in der Kindertagesbetreuung, für die der LVR zuständig ist? Oder müssen vielleicht auch andere Kostenträger, wie etwa die Krankenkassen, angesprochen werden?
Bei uns sind Sie mit diesen Fragen genau richtig: Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend über mögliche Unterstützungsleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung, telefonisch oder persönlich vor Ort.