Kindertagesbetreuung für Kinder mit individuellem Förder- und Teilhabebedarf
Jedes Kind ab einem Alter von einem Jahr hat einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Kinder unter einem Jahr einen Betreuungsanspruch. Bei der Auswahl des passenden Betreuungsangebotes und -umfangs wird der individuelle Förder- und Teilhabebedarf des Kindes berücksichtigt.
Ein individueller Förder- und Teilhabebedarf ergibt sich aus dem Entwicklungsstand des Kindes. Er kann körperlich, geistig, seelisch oder durch eine Kombination mehrerer Faktoren bedingt sein. Allen Kindern sollen bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen ermöglicht werden. Die nachfolgenden Informationen führen Sie zu Beratungsangeboten in Ihrer Nähe, die Sie bei der Entscheidung für eine bestimmte Form der Tagesbetreuung und bei der Antragstellung unterstützen.