Hilfen für gehörlose Menschen
Sie sind taub oder stark schwerhörig? Und das ab Geburt oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres?Sie können aus dieser Zeit eine ärztliche Bescheinigung vorweisen? Dann haben Sie einen Anspruch auf eine monatliche Hilfe von 77 Euro. Die finanzielle Hilfe wird unabhängig von Einkommen und Vermögen bezahlt.
Unsere LVR-Ansprechpersonen beraten Sie gerne, zum Beispiel zu den notwendigen Voraussetzungen und der Antragstellung.
Mehr Informationen über das Gehörlosengeld finden Sie auf der LVR-Internetseite.