Beratung zum Kündigungs-Schutz für Arbeit-geber
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Sie sind Arbeit-Geber.
Und Sie wollen einen schwerbehinderten Menschen kündigen.
Sie fragen sich:
Wie mache ich den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung?
Und was muss ich dabei beachten?
Hier finden Sie Infos zum Kündigungs-Schutz-Verfahren.
Sie haben noch Fragen?
Dann können Sie sich an das Kündigungs-Schutz-Team
vom LVR-Inklusions-Amt wenden.
Menschen mit Behinderung haben einen besonderen Kündigungs-Schutz
Manche Menschen haben eine Behinderung.
Diese Menschen haben einen besonderen Kündigungs-Schutz.
Das heißt:
Die Firma muss vor der Kündigung von einem Arbeits-Vertrag
mit dem LVR-Inklusions-Amt sprechen.
Das LVR-Inklusions-Amt muss dann "JA" sagen.
Dann kann die Firma kündigen.
Aber nur dann.
Sonst ist die Kündigung nicht gültig.
Das Arbeits-Gericht kann die Kündigung dann aufheben.
Sie wollen das Arbeits-Verhältnis
von einem Menschen mit Behinderung beenden?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Die Formulare für den Antrag finden Sie hier.
Wann besteht kein Kündigungsschutz
Es gibt Ausnahmen vom Kündigungs-Schutz.
Zum Beispiel:
- Wenn der Arbeit-Geber und der schwerbehinderte Mensch einen Aufhebungs-Vertrag machen
- Wenn der schwerbehinderte Mensch selbst kündigt.
- Wenn das Arbeits-Verhältnis nur für eine bestimmte Zeit ist.
- Sie arbeiten mit dem Menschen mit Behinderung weniger als 6 Monate. Dann müssen Sie das LVR-Inklusions-Amt nicht fragen.
Zugehörige Leistungen des LVR
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen
und den Anspruchs-Voraussetzungen: