Förderung der Arbeits-Assistenz
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Was ist Arbeits-Assistenz
Viele Menschen mit Schwer-Behinderung
können gut arbeiten gehen.
Auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sie haben zum Beispiel einen Beruf gelernt.
Oder sie haben vieles an ihrem Arbeitsplatz gelernt.
Aber sie brauchen beim Arbeiten trotzdem in einigen Dingen Hilfe.
Zum Beispiel:
• Ein gehörloser Mensch braucht in einer Besprechung mit Kollegen und Kolleginnen eine Übersetzung in Gebärdensprache.
• Ein blinder Mensch braucht beim Öffnen der Post Hilfe. Damit er oder sie schnell weiß, was geschickt wurde.
• Ein Mensch mit einem Rollstuhl braucht Hilfe, weil das Büro noch nicht barrierefrei ist.
Menschen mit einer Schwer-Behinderung können dann eine Arbeits-Assistenz beantragen.
Eine Arbeits-Assistenz ist eine Person.
Sie hilft bei der Arbeit bei den Dingen,
die der Mensch mit Behinderung nicht tun kann.
Der Mensch mit Behinderung sagt, wo er Unterstützung braucht.
Alle anderen Sachen macht er oder sie selbst.
Die Hilfe gibt es regelmäßig.
Und für eine längere Zeit.
Die Arbeits-Assistenz selbst einstellen
Ein Mensch mit Behinderung
kann die Arbeits-Assistenz selbst einstellen.
Dann ist der Mensch mit Behinderung
ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin.
Er bezahlt die Arbeits-Assistenz.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit:
Ein Mensch mit Behinderung bestellt eine Arbeits-Assistenz.
Zum Beispiel in einem Büro für Arbeits-Assistenz.
Der Mensch mit Behinderung ist dann
kein Arbeitgeber und keine Arbeitgeberin.
Das Büro schreibt dafür eine Rechnung.
Der Mensch mit Behinderung bezahlt
die Rechnung von dem Büro.
Kosten
Die Arbeits-Assistenz kostet Geld.
Das Geld bezahlt das Integrations-Amt.
Menschen mit Behinderung haben das Recht darauf.
Sie müssen die Assistenz nicht alleine bezahlen.
Das Integrations-Amt rechnet aus,
wie viel Geld man bekommt.
Die Menschen in dem Amt überlegen:
• Wie viel Unterstützung braucht
der Mensch mit Behinderung?
• Wie viele Stunden jeden Tag?
• Wie viel Geld kostet das?
Das Amt gibt das Geld an den Menschen mit Behinderung.
Der Mensch mit Behinderung teilt das Geld selbst ein.
Das Integrations-Amt achtet darauf:
Die Arbeits-Assistenz darf nicht mehr Geld kosten,
als der Mensch mit Behinderung durch seine Arbeit verdient.
Informations-Video
Antrag stellen
Wenn Ihr Arbeitsplatz im Rheinland ist
können Sie den Antrag beim LVR stellen.