Zuschüsse zu Investitionen in Arbeitsmittel
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Was ist eine Förderung von Investitionen ?
Sie wollen eine neue Person einstellen.
Die Person hat eine Schwer-Behinderung.
Oder die Person hat eine Gleich-Stellung.
Für diese Person muss ein neuer Arbeits-Platz gemacht werden.
Für den neuen Arbeits-Platz müssen Sie Sachen kaufen.
Die Sachen kosten viel Geld.
Dann können Sie einen Zuschuss
für den neuen Arbeits-Platz bekommen.
Von dem Zuschuss müssen Sie die Sachen
für den neuen Arbeits-Platz kaufen.
Der Zuschuss ist nur ein Teil vom Kauf-Preis.
Sie können auch dann einen Zuschuss bekommen:
Eine Person mit Schwer-Behinderung
muss in Ihrer Firma
einen anderen Arbeits-Platz bekommen.
Sonst muss die Person mit Schwer-Behinderung
ihre Arbeit verlieren.
Für diesen Arbeits-Platz
müssen Sie auch Sachen kaufen.
Auch hier können Sie einen Zuschuss bekommen.
Wo kann ich einen Antrag machen ?
Sie haben einen Mitarbeiter mit Schwer-Behinderung?
Der Mitarbeiter arbeitet im Rheinland?
Dann können Sie einen Antrag machen
Sie machen den Antrag beim LVR-Inklusions-Amt.
Voraussetzungen für die Antrag-Stellung
Sie beschäftigen eine Person mit einer anerkannten Schwer-Behinderung.
Oder die Person ist durch die Agentur für Arbeit als gleichgestellt anerkannt.
Die Beschäftigung dauert höchstens 6 Monate.
Sie müssen eine Sicherheit für den Zuschuss machen.
Sie müssen die Sicherheit für ein Jahr oder länger halten.
Zum Beispiel mit einer Bank-Bürgschaft.