Gehörlosen-Geld
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Wer Gehörlosen-Geld bekommt
Es gibt Gehörlosen-Geld.
Das Geld ist für Menschen,
die nicht hören können.
Oder die fast nicht hören können.
In Nordrhein-Westfalen bekommt man
77 Euro in jedem Monat.
Diese Menschen bekommen das Geld:
Wer die Hör-Schwäche seit der Geburt hat.
Oder wer sie als Kind
oder Jugendlicher bekam.
Der Grund für das Geld
Das spielt dabei keine Rolle:
Wie viel Geld ein Mensch hat.
Das Gehörlosen-Geld bekommen auch Menschen,
die zum Beispiel Ersparnisse haben.
Das ist der Grund für das Gehörlosen-Geld:
Man soll damit Dinge bezahlen,
die wegen der Hör-Behinderung nötig sind.
Zum Beispiel:
• Gebärdensprach-Dolmetscherinnen
und -Dolmetscher
• Hilfsmittel, zum Beispiel Klingeln,
die auch leuchten.
Antrag stellen
Man muss einen Antrag stellen.
Damit man das Geld bekommt.
Für den Antrag braucht man eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung ist
von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt
oder einer Hals-Nasen-Ohren-Ärztin.
In der Bescheinigung steht das:
Man kann tatsächlich nicht
oder fast nicht hören.
Außerdem muss man das nachweisen:
Die Hör-Schwäche hat man schon lange.
Schon seit der Kindheit oder der Jugend.
Kontakt
Beim LVR gibt es Menschen
die sich damit auskennen.
Diese Menschen können die Fragen beantworten
die man hat.
Zum Beispiel zur Antragstellung.
Zugehörige Leistungen des LVR
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen
und den Anspruchs-Voraussetzungen:
Antrags-Formulare
Die Formulare für den Antrag stehen im Internet.
Es gibt zwei Formulare:
• Der Antrag für das Gehörlosen-Geld.
• Ein Blatt für den Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder die -Ärztin.
Die Anträge sind leider in schwerer Sprache.
Die Anträge stehen auf einer Internetseite vom LVR zum Gehörlosengeld .