Gewalterfahrung bewältigen
Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, haben Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen. Ziel ist es, die körperliche und seelische Gesundheit der Betroffenen und ihre gesellschaftliche und berufliche Teilhabe wiederherzustellen. Neben den Betroffenen selbst können auch ihre Hinterbliebenen Entschädigungsleistungen beantragen.