Antrag auf Opferentschädigung
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Hilfe für Gewaltopfer - Antrag auf Opferentschädigung
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir sind für Sie da! Und klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.
Wir können Sie während des Antragsverfahrens beraten
Wenn Sie Gewalt erlebt haben, kann das sehr belastend sein. Um schnell wieder in einen geregelten Alltag zu finden, bietet das Land NRW Hilfe bei Gewalt an. Dazu zählen psychotherapeutische und finanzielle Leistungen. Wir prüfen für Sie, welche Leistungen Sie beantragen können und helfen auch darüber hinaus. Eine Ansprechperson aus unserem Hilfe-Netzwerk kann Sie während des Antragsverfahrens unterstützen. Zu unserem Hilfe-Netzwerk zählen unter anderem der Opferschutz der Polizei, die verschiedenen Frauen- und Familienberatungsstellen und die Landesstelle Weißer Ring.
Mehr zu unserem Angebot finden Sie hier.
Weitere Beratungsstellen finden Sie auf dem Opferschutzportal Nordrhein-Westfalen.
Das Portal erreichen Sie hier .
Unsere Angebote auf einen Blick
- Eine Ansprechperson kann Sie beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
- Eine Ansprechperson kann Sie beraten, welche Hilfe-Leistungen Sie beantragen können und vermittelt Ihnen den zuständigen Kontakt.
- Eine Ansprechperson kann Sie dabei unterstützen, Ihren Antrag auf Opferentschädigung zu stellen.
- Sie können schnelle Hilfen, zum Beispiel Gespräche in einer Vertrags-Traumaambulanz, erhalten.
Beantragen Sie jetzt Ihre Hilfe-Leistungen
Um Hilfe-Leistungen zu beantragen, müssen Sie den „Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer“ per Mausklick herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Den Antrag finden Sie hier.
Sie können uns den Antrag auf verschiedenen Wegen direkt zuschicken.
- per Post: LVR | 50663 Köln
- per E-Mail: ser@lvr.de
- per Fax: +49 221 809 5402
Sie haben keine Möglichkeit den Antrag auszudrucken? Dann rufen Sie uns unter +49 800 - 6546546 an und wir schicken Ihnen ein Formular zu!