Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Inhalt dieser Seite
Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht oder leben bereits auf der Straße?
Sie sind gerade aus einer geschlossenen Einrichtung entlassen worden und haben Probleme sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren?
Sie leiden unter häuslicher Gewalt?
Oder Sie befinden sich in einer anderen sozialen Notlage aus der Sie es alleine nicht herausschaffen?
Der LVR leistet Hilfe für Menschen, die sich in einer besonderen sozialen Schwierigkeit befinden. Eine soziale Schwierigkeit kann zum Beispiel eine nicht ausreichende oder eine nicht vorhandene Wohnung, eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, gewaltgeprägte Lebensumstände, eine Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder vergleichbare nachteilige Umstände sein.
Voraussetzung ist, dass Sie sich in einer sozialen Notlage befinden, die über die allgemeinen Risiken des Lebens wie Krankheit, Behinderung und Einkommensarmut hinausgeht und die eine soziale Ausgrenzung mit sich bringen kann.
Der LVR ist für diese Leistungen zuständig, wenn Sie jünger als 65 Jahre sind. Für Menschen ab 65 Jahren ist das Sozialamt des Ortes oder des Kreises, in dem Sie leben, zuständig.
Beratung und individuelle Betreuung
Im Fokus der Leistungen des LVR-Fallmanagements stehen dabei Beratung und individuelle Betreuung.
Die Mitarbeitenden vom LVR-Fallmanagement arbeiten hierzu eng mit Beratungsstellen und anderen Behörden zusammen. Ziel dabei ist es, Ihnen durch verschiedene Maßnahmen dabei zu helfen, die sozialen Schwierigkeiten abzumildern oder je nach Schwere ganz abzuwenden.
Mehr Informationen zu den Angeboten für Menschen in sozialen Schwierigkeiten finden Sie auf www.lvr.de
Zugehörige Leistungen des LVR
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen: