Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach Schuleintritt
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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung
Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung
können Hilfe bekommen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 35a Sozial-Gesetz-Buch 8.
Die Hilfe heißt: Eingliederungs-Hilfe.
Das Jugend-Amt ist zuständig
für die Eingliederungs-Hilfe.
Persönliche Beratung und Hilfe durch die Jugendämter
Die Eingliederungs-Hilfe soll das Leben
von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
besser machen.
Die Eingliederungs-Hilfe hilft:
- dass das Kind oder der Jugendliche
besser lernen kann. - dass das Kind oder der Jugendliche
besser mit anderen zusammen sein kann.
Das Jugend-Amt kann verschiedene Hilfen geben.
Sie wollen mehr über die Eingliederungs-Hilfen wissen?
Zum Beispiel:
- Kann ich Hilfe bekommen ?
- Welche Hilfe kann ich bekommen ?
- Wie kann ich einen Antrag machen ?
- Was muss ich wissen, wenn ich Hilfe bekomme ?
Dann können Sie in Ihrem Jugend-Amt fragen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen.
Sie beraten und beantworten Ihre Fragen.
Die Beratung ist kostenlos.
