Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite beratungskompass.lvr.de mit ihren Unterkapiteln.
Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik
Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Der LVR strebt mit seinen Webangeboten die bestmögliche Barrierefreiheit an. Leider konnte dies im Zuge der Entwicklung dieses Angebots noch nicht für alle Elemente durchgängig erreicht werden.
Wir arbeiten daran, auch zu den nachfolgend aufgeführten Punkten die Vorgaben für die Barrierefreiheit vollumfänglich zu erfüllen.
Insbesondere gibt es folgende Defizite:
• Tastatur-Focus ist bei manchen Elementen nicht deutlich genug.
• Darstellungsfehler bei Mobile/Tablet-Ansicht.
• Nicht alle PDF-Dokumente auf der Website sind barrierefrei.
• Die Syntax ist nicht durchgängig korrekt. Die verwendete Markup-Sprache HTML ist nicht vollständig korrekt eingesetzt.
Barrierefreie Alternativen
Die Website bietet die Vorlesefunktion „ReadSpeaker“ an. Durch Klicken auf den Button "Seite vorlesen lassen" wird der Text einer Seite vorgelesen. Der gesamte Text kann auch als Audio-Datei heruntergeladen werden.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 25.06.2021 erstellt. Sie wurde zuletzt am 16.07.2021 überprüft.
Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer vom Landschaftsverband Rheinland erstellten BITV-Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Kontakt mit dem LVR aufnehmen möchten, nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular (siehe unten). Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Ihre Ansprechperson im LVR-Dezernat Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und technische Innovation:
Frau Dr. Stephanie Schneider
Tel.: 0221-809-2620
E-Mail: stephanie.schneider@lvr.de
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen .
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite beratungskompass.lvr.de vom LVR-Dezernat Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und technische Innovation keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden .
Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen .