Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung

LVR-Inklusionspauschale

Gemeinsames Lernen

Bildunterschrift: Kinder mit und ohne Behinderung. Illustration: © Stefanie Levers

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat sich zum Ziel gesetzt, das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu fördern.
Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) und Körperliche und motorische Entwicklung hat der LVR ein Förderprogramm ins Leben gerufen: die LVR-Inklusionspauschale.

Die LVR-Inklusionspauschale bietet, ergänzend zur Landesförderung, weitere Möglichkeiten, um im Einzelfall das Gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Der LVR unterstützt rheinlandweit Schulträger bei Umbaumaßnahmen oder bei der Anschaffung von speziellen Möbeln und Hilfsmitteln.
Antragsteller ist der jeweilige Schulträger.
Der Antrag auf Förderung muss vor der Aufnahme des Kindes an der Schule,
bis zum 31. Mai, durch den Schulträger gestellt werden.

Weitere Informationen zur Förderung sowie zum Bewilligungsverfahren finden Sie im Internet unter: www.inklusionspauschale.lvr.de

Zugehörige Leistungen des LVR

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen:


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