Schriftverkehr zur Ausgleichsabgabe

Beratung zur Ausgleichs-Abgabe

Wer zahlt Ausgleichs-Abgabe ?

Bildunterschrift: Gesetzbuch © by Reinhild Kassing

Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen
mit mehr als 20 Arbeits-Plätzen
müssen
Menschen mit Schwer-Behinderung
beschäftigen.

Das ist im Gesetz festgelegt.

5 Prozent von den Arbeits-Plätzen,
die ein Arbeit-Geber
oder eine Arbeit Geberin hat,
müssen
für Menschen mit Schwer-Behinderung
sein.

Wenn nicht:
Dann müssen die Arbeit-Geber
und Arbeit-Geberinnen
Geld bezahlen.

Dieses Geld heisst
Ausgleichs-Abgabe.

Was ist der Zweck der Ausgleich-Abgabe?

Die Ausgleichs-Abgabe ist kein Ersatz
für die Beschäftigung
von Menschen mit Schwer-Behinderung.

Die Ausgleichs-Abgabe ist Geld
für die Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen.

Damit die Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen
sich besser
für Menschen mit Schwer-Behinderung
entscheiden können.

Wo ich Ausgleichs-Abgabe melde

Als Arbeit-Geber oder Arbeit-Geberin
müssen Sie eine Anzeige machen.

Sie müssen melden:

  • Die Zahl der Arbeitsplätze in Ihrer Firma
  • Die Zahl der Menschen mit Behinderung in Ihrer Firma

Sie machen die Meldung
mit dem Programm IW Elan.

Die Meldung geben Sie
an die Agentur für Arbeit.
Die Agentur für Arbeit
die für den Ort von Ihrem Betrieb zuständig ist.

Mit dem Programm IW Elan
können Sie die Pflicht-Arbeits-Plätze zählen.
Und Sie können sehen:
So viel Ausgleichs-Abgabe müssen Sie bezahlen.

Hier kommen Sie zu den Formularen

Sie haben Fragen
zur Meldung der Ausgleichs-Abgabe ?
Fragen Sie die Agentur für Arbeit,
die für Sie zuständig ist.

Hier die Seite der Agentur für Arbeit

Wo ich Ausgleichs-Abgabe bezahle

Die Ausgleichs-Abgabe bezahlen
müssen Sie bis zum 31. März eines Jahres.
An das LVR-Inklusionsamt.

Sie haben Fragen
zur Bezahlung der Ausgleichs-Abgabe ?

Sie wollen mehr
über die Ausgleichs-Abgabe wissen ?

Dann können Sie unser
Team der Ausgleichs-Abgabe
anrufen.
Oder eine E-mail schreiben.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Infos über die Ausgleichs-Abgabe finden Sie hier.

Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfe - Teil 1

Bildunterschrift: Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfe, Teil 1 © LVR

Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfe - Teil 2

Bildunterschrift: Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfe, Teil 2 © LVR

Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfe - Teil 3

Bildunterschrift: Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfe, Teil 3 © LVR

Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfe - Teil 4

Bildunterschrift: Muster-Anzeige mit Ausfüllhilfe, Teil 4 © LVR

Informations-Video

Zugehörige Leistungen des LVR

Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen
und den Anspruchs-Voraussetzungen:


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