Frau mit Tasse und Schreibblock

Beratung zum Kündigungs-Schutz für Menschen mit Schwer-Behinderung

Menschen mit Schwer-Behinderung haben
einen besonderen Kündigungs-Schutz.

Was bedeutet Kündigungs-Schutz ?

Bildunterschrift: Beratung zum besonderen Kündigungsschutz © (c) by Reinhild Kassing

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
können Menschen
mit Schwer-Behinderung
nicht einfach kündigen.

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin
muss vorher
dem LVR-Inklusions-Amt Bescheid sagen.

Dadurch ist der Mensch mit Behinderung
besonders geschützt.

Das LVR-Inklusions-Amt fragt:
• Warum kündigt der Arbeitgeber
oder die Arbeitgeberin?
• Ist die Behinderung der Grund?

Vielleicht ist die Behinderung der Grund für die Kündigung.

Dann sagt das Amt:
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin
darf den Arbeitsplatz nicht kündigen.
Er oder sie muss
erst andere Lösungen suchen.
Es ist wichtig,
dass der Mensch mit Schwer-Behinderung
den Arbeitsplatz behält.
Vielleicht kann man
den Arbeitsplatz umbauen.
Oder der Mensch mit Behinderung
bekommt Unterstützung.
Damit er oder sie
die Arbeit besser machen kann.

Mehr Informationen

Mehr Informationen
zum besonderen Kündigungs-Schutz
für Menschen mit Behinderung
erhalten Sie hier.

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