Leistungen zur Schaffung eines behinderungs-gerechten Arbeitsumfelds
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Wann kann es Förderung geben ?
Sie sind Arbeit-Geber ?
Sie beschäftigen einen Menschen mit Schwer-Behinderung
oder Gleich-Stellung.
Sie brauchen Hilfe bei der behinderungs-gerechten Gestaltung des Arbeitsumfelds?
Wir helfen Ihnen dabei.
Sie können sich beraten lassen.
- Durch den Technischen Beratungs-Dienst
- Durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom LVR-Inklusions-Amt
- Durch die Fach-Stelle für Menschen mit Behinderung im Arbeits-Leben.
Wir wollen dem Menschen mit Behinderung helfen.
Der Mensch mit Behinderung soll besser arbeiten können.
Wir überlegen:
Was kann man im Arbeits-Umfeld besser machen?
Wir fragen den Menschen mit Behinderung
und die Ansprech-Personen im Betrieb.
Vielleicht braucht der Mensch mit Behinderung dafür Geld.
Dann kann das Geld vom LVR-Inklusions-Amt kommen.
Oder das Geld kann von der
Fach-Stelle für Menschen mit Behinderung im Berufs-Leben kommen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Schwer-Behinderten-Ausgleichs-Abgabe-Verordnung.
Kurz: SchwbAV.
Wo kann ich einen Antrag stellen ?
Sie wollen die Arbeits-Stätte
von einem Menschen mit Schwer-Behinderung besser machen?
Dann können Sie einen Antrag auf Förderung machen.
Beim vom LVR-Inklusions-Amt.
Sie wollen den Arbeits-Platz
von einem Menschen mit Schwer-Behinderung besser machen?
Dann können Sie einen Antrag auf Förderung machen.
Der Antrag geht an die Fach-Stelle für Menschen mit Behinderung im Arbeits-Leben.
Sie wollen einen Antrag auf Förderung machen?
Dann können Sie hier die Anträge herunterladen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?
- Sie beschäftigen eine Person
mit einer anerkannten Schwer-Behinderung oder Gleich-Stellung.
Die Person arbeitet seit mindestens 6 Monaten bei Ihnen. - Menschen mit Behinderung sollen gut arbeiten können.
Dafür muss das Arbeits-Umfeld von Menschen mit Behinderung anders werden.
Das ist wichtig für die Menschen mit Behinderung.
Mehr zum Thema finanzielle Fördermöglichkeiten finden Sie hier.