Hilfe bei Antrag-Stellung für Opfer von Gewalt
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Beratung und Begleitung beim Antrag stellen
Haben Sie Gewalt erlebt?
Oder ein Familien-Mitglied?
Denken Sie darüber nach:
Soll ich einen Antrag
auf Opfer-Entschädigung machen?
Das ist ein langer Prozess.
Sie brauchen vielleicht Hilfe
beim Antrag.
Das kann sehr wichtig sein.
Wir helfen Ihnen.
Wir sind das Fall-Management.
Wir beraten Sie.
Und wir begleiten Sie beim Antrag.
Wir erklären Ihnen auch:
Was können Sie bekommen?
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 14.
Die kurze Form ist: SGB XIV.
Wir arbeiten mit anderen
Hilfs-Organisationen zusammen.
Zum Beispiel:
- Der "Weiße Ring"
- Die Opfer-Schutz-Stelle von der Polizei
- Familien-Beratungs-Stellen
Angebote auf einen Blick
- Das LVR-Fall-Management kann Sie beraten.
Bevor Sie den Antrag machen.
Und während der Antrags-Bearbeitung.
- Das LVR-Fall-Management kann Ihnen sagen:
Welche Hilfen Sie bekommen können.
Und wie Sie die Hilfen bekommen können.
- Das LVR-Fallmanagement kann Ihre Fragen
zum Antrag auf Leistungen
für Gewalt-Opfer beantworten.