Kinder und Jugendliche mit geistiger oder körperlicher Behinderung nach Schuleintritt.
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Leistungen für Kinder und Jugendliche im Schulalter
Menschen mit Behinderung können Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung bekommen die Eingliederungs-Hilfe
an erster Stelle von den Städten und Kreisen.
Die Städte und Kreise kümmern sich um die Hilfen
für die Kinder und Jugendlichen.
Zum Beispiel:
- Um eine Schul-Begleitung
durch eine Integrationshelferin oder einen Integrations-Helfer.
Erwachsene Menschen mit Behinderung bekommen die Eingliederungs-Hilfe
von den Landschafts-Verbänden.
Wie lange hat ein Mensch mit Behinderung in der Schule gelernt?
Das ist wichtig für die Frage:
Wer ist zuständig?
Leistungen in Pflegefamilien und Einrichtungen über Tag und Nacht
Manchmal kümmert sich der LVR auch um die Kinder und Jugendlichen.
Zum Beispiel:
- wenn die Kinder und Jugendlichen in einer Pflege-Familie leben
- wenn die Kinder und Jugendlichen in einer Einrichtung leben
und dort Betreuung über Nacht und am Tag ist.
Lassen Sie sich beraten
Wo können Sie Hilfe bekommen?
Und wie müssen Sie einen Antrag stellen?
Sie können im LVR-Beratungskompass nachschauen.
Dort steht:
- wo Sie Hilfe bekommen können
- wo die Sozialämter und Jugend-Ämter sind.
Vielleicht ist der LVR für Sie zuständig.
Dann hilft Ihnen das LVR-Fall-Management.