Unterstützung für volljährige Menschen mit Behinderungen beantragen (Eingliederungshilfe)
Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
Wenn Sie einen Antrag stellen, möchten die Mitarbeiter des Landschaftsverbandes herausfinden, was Sie genau brauchen. Dazu führen sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen oder lesen es in den Unterlagen nach, die Sie eingereicht haben.
Menschen, die ohne Unterstützung nicht alleine in ihrer eigenen Wohnung leben können, können zum Beispiel Assistenzleistungen bekommen. Das ist möglich
- in der eigenen Wohnung,
- in einer frei gewählten Wohngemeinschaft oder
- in einer besonderen Wohnform.
Es gibt noch weitere Leistungen. Diese sind zum Beispiel:
- Leistungen für Wohnraum
Dabei handelt es sich um Geräte oder bauliche Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, wie zum Beispiel Rampen und Treppenlifte. - Leistungen zur Mobilität
Diese Leistung können Menschen erhalten, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können. - Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
Menschen mit Behinderungen können auch als Gast in einer Familie leben. Die Familie unterstützt sie bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung. - Leistungen zur Förderung der Verständigung
Diese Leistung soll Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen den Kontakt mit anderen Menschen ermöglichen oder erleichtern, zum Beispiel durch Gebärdensprachdolmetscher. - Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen. - Elternassistenz
Die Elternassistenz soll Eltern mit Behinderungen dabei helfen, gemeinsam mit ihren Kindern den Alltag möglichst selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen. - Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Es werden Fähigkeiten trainiert, um den Alltag bewältigen zu können (zum Beispiel Kochen, Orientierung). Meistens treffen sich mehrere Personen in einer Gruppe und üben zusammen.
Auch die Form der Leistung kann unterschiedlich sein. Neben Sachleistungen - etwa die Finanzierung eines Leistungserbringers – sind auch Pauschalen oder Geldleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets möglich.
Ihre Fragen können Sie gerne – telefonisch oder persönlich - vor Ort stellen. Der Landschaftsverband informiert auch über Unterstützungsmöglichkeiten anderer Leistungsträger, wie z.B. Krankenkassen oder dem örtlichen Sozialamt.
Voraussetzungen
Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das sind die Voraussetzungen:
1. Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung oder einer bald eintretenden Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt. Dies können wesentliche körperliche, geistige oder seelische Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen sein.
Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten.
2. Die Leistung ist geeignet und erforderlich, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Das heißt, die Leistung ist gut und kann Ihnen helfen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich.
3. Es besteht die Aussicht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Das bedeutet: Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen.
Eventuell müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das ist abhängig von der Leistung, die Sie beantragt haben.
Rechtsgrundlage
Grundsätzliche Informationen:
§ 99 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 102 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Weiterführende Regelungen:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 111 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe gemäß § 113 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
- Medizinische Rehabilitation § 109 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) (nur in Bezug auf Entwöhnungen und Adaptionen)
- Zuständigkeit der Landschaftsverbände für Eingliederungshilfe-Leistungen für volljährige Menschen mit Behinderungen gemäß § 1 Absatz 1 AG SGB IX NRW
- Beratung und Unterstützung gemäß § 106 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Bedarfsermittlung gemäß § 118 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen gemäß Teil 2, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Kapitel 9
Rechtsbehelfe
- Widerspruch
- sozialgerichtliche Klage
Sprachen
- Das Verfahren wird grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt
- Bei Beratung und Antragstellung kann bei Bedarf durch Sie eine dolmetschende Person hinzugezogen werden
- Bitte geben Sie an, wenn eine gebärdensprachdolmetschende Person erforderlich ist. Die Kosten hierfür werden vom Landschaftsverband übernommen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderlich ist ein Antrag, der jedoch formlos oder auch mündlich erfolgen kann.
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise
- Nachweis über die Behinderung (fachärztliche Bescheinigung)
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie andere Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
- Bei Pflegegrad: Bescheid der Pflegekasse über Feststellung des Pflegegrades
- Ggf. Nachweise zum Einkommen und Vermögen
- Abhängig von der beantragten Leistung werden ggf. weitere Unterlagen benötigt
- Im Beratungsgespräch klären die Mitarbeitenden mit Ihnen, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind
Verfahrensablauf
Sie können Eingliederungshilfe bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.
Innerhalb von 2 Wochen ab Antragseingang wird die Zuständigkeit geprüft. Sollte ein anderer Träger zuständig sein, wird Ihr Antrag unverzüglich weitergeleitet. Über eine Weiterleitung werden Sie informiert.
Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
Die erforderlichen Unterstützungsleistungen werden mit Ihnen gemeinsam ermittelt.
Beantragen Sie eine Wohnhilfe wie z.B. Betreutes Wohnen, werden Sie zu einem Gespräch eingeladen.
Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
Eine Überprüfung der bewilligten Leistungen erfolgt in der Regel spätestens alle 2 Jahre. Wenn sich zwischendurch etwas ändert, informieren Sie den Landschaftsverband. Dann wird die Leistung angepasst.
Fristen
Die Leistungen werden frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erbracht, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Prozesses aus Beratung, Bearbeitung und Abstimmung mit anderen Leistungsträgern ist abhängig vom Einzelfall und daher sehr unterschiedlich. Sie können den Prozess beschleunigen, wenn Sie zeitnah alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an für die Antragsstellung. Sollten Kosten entstehen, können Sie das gerne vorab mit ihrem zuständigen Landschaftsverband klären.
Online-Identifizierung
- Mit der Bund ID haben Sie verschiedene Optionen Ihre Identität nachzuweisen. Ein Bund ID-Konto bietet Ihnen zusätzliche Vorteile, nachdem Sie das Formular an den LVR gesendet haben.
- Mit Mein Unternehmenskonto können Sie Ihre Identität nachweisen, wenn Sie für eine Organisation tätig sind und die Leistung für Dritte beantragen.
Weiterführende Informationen
Für den LVR:
- Allgemeinen Informationen zu den Leistungen des LVR-Dezernates für Menschen mit Behinderungen:
www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung.jsp - Unterstützung und Beratung im Bereich Wohnen und Alltag
beratungskompass.lvr.de/beratungsthemen/wohnen-und-alltag-mit-behinderung/ - Unterstützung und Beratung im Bereich Arbeit und Behinderung
beratungskompass.lvr.de/beratungsthemen/arbeit-und-behinderung/
- Allgemeine Beratung vor Ort zu weiteren Leistungen
beratungskompass.lvr.de/beratungsthemen/wohnen-und-alltag-mit-behinderung/allgemeine-beratung-und-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/ - Informationen zur Bedarfsermittlung
beratungskompass.lvr.de/beratungsthemen/wohnen-und-alltag-mit-behinderung/bedarfsermittlung-fuer-menschen-mit-behinderung/
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag für Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Für den LWL:
Allgemein: