Hilfe zur Gesundheit
Bei Zutreffen der folgenden Punkte:
- Sie sind nicht krankenversichert,
- Eine Zuständigkeit durch den LVR ist gegeben (s. Hinweise/Besonderheiten),
- Sie beziehen bereits Eingliederungshilfe durch den LVR
stellt der LVR unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung (auch: Hilfe bei Sterilisation) – hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
- Personalausweis oder Pass
- Gegebenenfalls erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Verfahrensablauf
Der LVR prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen, abhängig von der jeweiligen Situation, die weiteren Schritte.
- Befinden Sie beispielsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus werden nach erfolgter Bewilligung die Kosten für die Krankenbehandlung übernommen.
- Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wohnheim übernimmt der LVR für Sie zum Beispiel die Anmeldung bei einer Krankenkasse.
Fristen
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem Zeitpunkt, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Online-Identifizierung
Mit der BundID haben Sie verschiedene Optionen Ihre Identität nachzuweisen. Ein BundID-Konto bietet Ihnen zusätzliche Vorteile, nachdem Sie das Formular an den LVR gesendet haben.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf des Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland unter www.lvr.de
Hinweise
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.
Es besteht nur Zuständigkeit für Hilfe zur Gesundheit, wenn die Person wesentlich geistig, seelisch oder körperlich behindert ist.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe