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Schülerbeförderung

Aus behinderungsbedingten Gründen können nur wenige Schülerinnen und Schüler der LVR-Förderschulen den täglichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat aus diesem Grund einen Schülerspezialverkehr zu seinen Schulen eingerichtet. Mehr als 1600 Schulbuslinien sind schultäglich im Einsatz, etwa 150 Beförderungsunternehmen sind beauftragt, über 5.000 Schülerinnen und Schüler täglich zu befördern.

Die eingesetzten Fahrzeuge und das Fahrpersonal werden vom Schulträger in regelmäßigen Abständen unangemeldet vor Ort überprüft, um einen hohen Sicherheitsstandard zu fördern. Wenn Sie einen Antrag stellen, möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landschaftsverbandes herausfinden, was Sie genau brauchen. Dazu führen sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen oder lesen es in den Unterlagen nach, die Sie eingereicht haben.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Schülerbeförderung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Übernahme der Schülerfahrkosten:

Der Schulweg beträgt mehr als:

  • 2 km (Primarstufe)
  • 3,5 km (Sekundarstufe I)
  • 5 km (Sekundarstufe II)

ODER

  • Der Schulweg gilt als besonders gefährlich

ODER

  • Eine nicht nur vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine körperliche/geistige Behinderung macht die Nutzung eines Verkehrsmittels erforderlich

Weitere Bedingungen:

  • Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist Schulträger der besuchten Förderschule.
  • Der Wohnsitz der Schüler*in befindet sich in Nordrhein-Westfalen.
  • Die nächstgelegene Schule ist diejenige, die mit dem geringsten finanziellen Aufwand und in zumutbarer Zeit erreichbar ist, sofern schulorganisatorische Gründe dem Besuch nicht entgegenstehen.
© Reinhild Kassing

Rechtsgrundlage

Grundsätzliche Informationen:

Sprachen

  • Das Verfahren wird grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt.
  • Bei Beratung und Antragstellung kann bei Bedarf durch Sie eine dolmetschende Person hinzugezogen werden.
  • Bitte geben Sie an, wenn eine gebärdensprachdolmetschende Person erforderlich ist. Die Kosten hierfür werden vom Landschaftsverband übernommen.
© Reinhild Kassing
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Erforderliche Unterlagen

  • Erforderlich ist ein Antrag.
  • Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise.
  • Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie andere Personen um Hilfe beim Antrag bitten).
  • Abhängig von der beantragten Leistung werden ggf. weitere Unterlagen benötigt.
  • Im Gespräch mit den Schulsekretariaten klären die Mitarbeitenden mit Ihnen, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind.
© Reinhild Kassing

Verfahrensablauf

Sie können die Übernahme von Schülerfahrkosten bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband beantragen.

Nach Antragseingang wird die Zuständigkeit geprüft. Sollte ein anderer Träger zuständig sein, wird Ihr Antrag unverzüglich weitergeleitet. Über eine Weiterleitung werden Sie informiert.

Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.

Die erforderlichen Unterstützungsleistungen für das zu befördernde Kind/ die jugendliche Person werden durch die Mitarbeitenden des Schulsekretariats mit Ihnen gemeinsam ermittelt.

Nach Antragsprüfung erhalten Sie je nach Antrag das Ticket für den ÖPNV, einen Platz im Schülerspezialverkehr oder einen Bescheid zur Kostenerstattung. 

Bei allen anderen Schwierigkeiten und Veränderungen (zum Beispiel Umzüge, geänderte Telefonnummern) sollten Sie frühzeitig das Schulsekretariat benachrichtigen. Das Schulsekretariat sorgt auch für eine Meldung beim Schulträger, damit ggf. notwendige Änderungen in der Organisation des Fahrdienstes vorgenommen werden können. Dabei ist zu beachten, dass die Bearbeitungszeit solcher Angelegenheiten bis zu 6 Wochen dauern kann.

© Reinhild Kassing

Fristen

Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten können ganzjährig gestellt werden.
Dabei ist zu beachten, dass Leistungen nicht rückwirkend beantragt werden können. Eine Beantragung ist frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen. Bewilligungszeitraum ist dann jeweils ein Schuljahr. Für die Einrichtung von Linien für den Schülerspezialverkehr muss eine Mindestfrist von 6 Wochen eingeplant werden. 

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Prozesses aus Beratung, Bearbeitung ist abhängig vom Einzelfall und daher sehr unterschiedlich. Sie können den Prozess beschleunigen, wenn Sie zeitnah alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an für die Antragsstellung. Sollten Kosten entstehen, können Sie das gerne vorab mit ihrem zuständigen Landschaftsverband klären.

© Reinhild Kassing
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Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zur LVR-Schülerbeförderung des LVR-Dezernates Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung:
www.lvr.de

Informationen für Eltern zur Schülerbeförderung
www.lvr.de - Infos für Eltern

Eltern-Flyer
Informationsbroschüre Eltern-Flyer (pdf)

Broschüre zur Schülerbeförderung
Wir_-_Die_LVR-Schuelerbefoerderung (pdf)

Straßenpfeile nach links und rechts

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