Einrichtungsbezogene Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung bis Schuleintritt
Kinder mit (drohender) Behinderung sollen individuell gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen bis zur Einschulung unterschiedliche Eingliederungshilfeleistungen infrage. Doch welche Unterstützung ist für Ihr Kind die passende? Benötigt es Leistungen der Frühen Förderung oder in der Kindertagesbetreuung, für die der LVR zuständig ist? Oder müssen vielleicht auch andere Kostenträger, wie etwa die Krankenkassen, angesprochen werden?
Bei uns sind Sie mit diesen Fragen genau richtig: Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend über mögliche Unterstützungsleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung, telefonisch oder persönlich vor Ort.
Voraussetzungen
Anspruch auf Eingliederungshilfe können Kinder haben, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben, oder von einer Behinderung bedroht sind. Hiervon werden auch Entwicklungsstörungen erfasst.
Rechtsgrundlage
- Heilpädagogische Leistungen bis zum Schuleintritt gemäß
- Interdisziplinärer Frühförderung gemäß
- Zuständigkeit des LVR für die einrichtungsbezogene Eingliederungshilfe für Kinder bis zum Schuleintritt gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 3 und 4 AG SGB IX NRW
- Beratung und Unterstützung gemäß § 106 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- Bedarfsermittlung gemäß § 118 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Sozialgerichtliche Klage
Beratungsangebote des LVR
Beratungsangebote des LVR finden Sie im Beratungskompass
Sprachen
- Das Verfahren wird grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt.
- Bei Beratung und Antragstellung kann bei Bedarf auch ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
- Dokumente und Bescheide werden teils auch in übersetzten Fassungen angeboten.
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Beratungsstelle, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Verfahrensablauf
- Welche Unterstützung ist für Ihr Kind die passende? Benötigt es Leistungen der Frühen Förderung oder in der Kindertagesbetreuung, für die der LVR zuständig ist? Oder müssen vielleicht auch andere Kostenträger, wie etwa die Krankenkassen, angesprochen werden?
Bei uns sind Sie mit diesen Fragen genau richtig.
- Um die Bedarfe frühzeitig zu erkennen, ist eine individuelle Beratung auf Augenhöhe entscheidend. Hierbei werden Eltern von Kindern mit Behinderung über konkrete Hilfsmöglichkeiten und Lösungsansätze informiert.
Die Beratung erfolgt zukünftig direkt in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR. Auf diesem Wege können die Anliegen und Lebenssituationen der Ratsuchenden möglichst optimal berücksichtigt werden. Außerdem kann die Beratung zu einem Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe führen, bei dem wir Sie unterstützen.
- Im Zuge der Gesamtplanung stellt der LVR als Träger der Eingliederungshilfe den individuellen Bedarf des Kindes mit Behinderung fest. Dies erfolgt durch ein einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument für Kinder und Jugendliche (BEI_NRW KiJu). Hierbei werden insbesondere auch die Wünsche der Leistungsberechtigten berücksichtigt.
Fristen
Grundsätzlich ist für Leistung der Eingliederungshilfe seit 2020 ein Antrag erforderlich.
Bei Bescheiden sind die allgemeinen Fristen zu Widersprüchen bzw. Klagen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Keine (Die Dauer der Beratungsgespräche ist individuell und richtet sich nach dem Bedarf.)
Zahlungsarten
entfällt
Online-Identifizierung
- Mit der Bund ID haben Sie verschiedene Optionen Ihre Identität nachzuweisen. Ein Bund ID-Konto bietet Ihnen zusätzliche Vorteile, nachdem Sie das Formular an den LVR gesendet haben.
- Mit Mein Unternehmenskonto können Sie Ihre Identität nachweisen, wenn Sie für eine Organisation tätig sind und die Leistung für Dritte beantragen.
Weiterführende Informationen
Für
- Alle allgemeinen Informationen
https://www.bthg.lvr.de
- Allgemeine Beratung vor Ort zu weiteren Leistungen
https://beratungskompass.lvr.de/beratungsthemen/kinder-und-familie/kinder-mit-drohender-behinderung-bis-schuleintritt/allgemeine-beratung-vor-ort-zu-weiteren-leistungen/
- Eingliederungshilfe in der Kindertagesbetreuung
https://beratungskompass.lvr.de/beratungsthemen/kinder-und-familie/kinder-mit-drohender-behinderung-bis-schuleintritt/eingliederungshilfe-in-der-kindertagesbetreuung/
- Frühe Förderung
https://beratungskompass.lvr.de/beratungsthemen/kinder-und-familie/kinder-mit-drohender-behinderung-bis-schuleintritt/fruehe-foerderung/