Ein Kind mit Behinderung wird mit dem Schülerspezialverkehr zur Schule gebracht

Als Schulträger ist der Landschaftsverband Rheinland für die Übernahme von Schülerfahrkosten für die Schüler*innen der LVR-Förderschulen zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Schülerfahrkostenverordnung NRW. Demnach entscheidet der LVR als Schulträger über Art und Umfang der Schülerfahrkosten.

Nutzung des ÖPNV

Grundsätzlich hat die Nutzung des ÖPNV immer Vorrang, sofern das Schulkind den Schulweg mit Bus und Bahn zurücklegen kann. Dies trägt vor allem zur Selbstständigkeit der Schüler*innen bei und bereitet auf den späteren Alltag vor. Der LVR übernimmt hier die Kosten für ein entsprechendes Ticket (Deutschlandticket, Schülerticket, Schokoticket o.ä.).

Bildunterschrift: Schülerbeförderung mit dem ÖPNV © by Reinhild Kassing

Relevant ist hier für Sie der Antrag auf Schülerfahrkosten im ÖPNV.

Den Online-Antrag auf Schülerfahrkosten im ÖPNV finden Sie hier.

Schülerspezialverkehr

Für Schüler*innen, die den Weg zur LVR-Förderschule nicht eigenständig bewältigen können, hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen Schülerspezialverkehr eingerichtet. Dabei werden Sammeltransfers gebildet, die die Kinder mit PKWs oder Kleinbussen zuhause abholen und zur Schule bringen. Die Fahrten werden von beauftragten Beförderungsunternehmen durchgeführt. Der Schülerspezialverkehr ist jedoch eine freiwillige Leistung, um Schüler*innen mit Behinderung die Teilnahme am Schulalltag zu ermöglichen und die Eltern entsprechend zu unterstützen. - Es besteht keine Beförderungspflicht.

Bildunterschrift: Fahrt mit dem Schülerspezialverkehr © by Reinhild Kassing

Relevant ist hier der Antrag auf Schülerfahrkosten im Schülerspezialverkehr.

Den Online-Antrag auf Schülerfahrkosten im Schülerspezialverkehr finden Sie hier.

Schülerbeförderung mit Privat-PKW

Sofern der ÖPNV nicht zumutbar ist und ein Schülerspezialverkehr nicht in Frage kommt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kostenerstattung. Hier wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt – in Einzelfällen werden auch Taxikosten in tatsächlicher Höhe übernommen.

Bildunterschrift: Fahrt mit Privat-PKW © by Reinhild Kassing

Relevant ist hier der Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten.

Den Online-Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten bei Nutzung des Privat-PKW finden Sie hier.

Hilfe bei Antragstellung

Die Verwaltungskraft im Schulsekretariat der jeweiligen LVR-Förderschule unterstützt Sie gern bei der Antragstellung und kann Ihre Fragen beantworten. Sie ist Ihre erste Ansprechperson bei sämtlichen Anliegen.
Alternativ sind die Kolleg*innen der Schülerbeförderung erreichbar unter
schuelerbefoerderung@lvr.de oder telefonisch unter 0221-809-5212.

Zugehörige Leistungen des LVR

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen:


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