Beratung zum Kurzzeitwohnen
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Kurzzeitwohnen bietet die Möglichkeit, Kinder, Jugendliche oder auch erwachsene Menschen mit Behinderung für einen begrenzten Zeitraum in einer Wohneinrichtung zu betreuen.
Kurzzeitwohnen als Leistung der Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung
Sie betreuen Ihr (erwachsenes) Kind mit Behinderung zuhause? Oder einen anderen Angehörigen und brauchen Entlastung für kurze Zeit? Dafür gibt es die Möglichkeit des Kurzzeitwohnens in einer Wohneinrichtung. Als (teil-)stationäre Hilfe wird das Kurzzeitwohnen zunächst durch die Pflegekasse finanziert. Sind die Mittel der Pflegekasse ausgeschöpft, können Sie einen Antrag über die Eingliederungshilfe beim LVR stellen. Über die notwendigen Voraussetzungen berät Sie unser LVR-Fallmanagement.
Mehr Informationen zum Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderung finden Sie auf der LVR-Internetseite .
Informationsvideo
Zugehörige Leistungen des LVR
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen: