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Antrag auf Opfer-Entschädigung

Hilfe für Gewalt-Opfer

Bildunterschrift: Gewalt erleben © by Reinhild Kassing

Sie haben Gewalt erlebt ?
Sie wurden geschlagen ?
Oder anders körperlich schlimm verletzt ?
Oder jemand aus Ihrer Familie ?
Das ist schlimm.

Sie brauchen Hilfe.
Für diese Hilfe gibt es Regeln.
Die Regeln stehen in einem Gesetz:
Das Sozial-Gesetz-Buch 14.
Kurz: SGB XIV

Welche Hilfe ich bekomme

Diese Hilfe können Sie bekommen:
Sie können Geld bekommen.
Zum Beispiel:

  • Für Behandlung beim Arzt oder
  • Für Hilfsmittel.

Wir helfen Ihnen.
Wir beraten Sie.
Wir sagen Ihnen:
Welche Hilfen können Sie bekommen ?

Um die Hilfe zu bekommen
müssen Sie einen Antrag machen.
Eine Ansprech-Person aus unserem Hilfe-Netz-Werk
hilft Ihnen beim Antrag.
Die Ansprech-Person ist für Sie da:

  • Während Sie den Antrag machen.
  • Und danach, wenn Sie Fragen haben.

Wir arbeiten mit anderen Hilfs-Organisationen zusammen.
Zum Beispiel:

  • Opfer-Schutz der Polizei
  • Beratungs-Stellen für Frauen und Familien,
  • Landes-Stelle Weißer Ring.

Hier können Sie mehr Infos über unsere Hilfs-Angebote sehen.

Es gibt noch mehr Beratungs-Stellen in Nordrhein-Westfalen.
Die sind auf der Internet-Seite vom Opfer-Schutz Nordrhein-Westfalen.
Hier ist die Seite

Angebote im Überblick

So können Sie Hilfe bekommen:

  • Sie können einen Beratungs-Termin machen.
  • Eine Ansprech-Person kann Ihnen sagen:
    Welche Hilfe Sie bekommen können.
  • Sie können dann einen Antrag auf Leistungen für Gewalt-Opfer machen.
    Eine Ansprech-Person hilft Ihnen dabei.
  • Sie brauchen Hilfe bei Angst und Trauer ?
    Dann können Sie zu einer Vertrags-Trauma-Ambulanz gehen.

Hilfe-Leistungen beantragen

Bildunterschrift: Antrag © by Reinhild Kassing

Sie wollen Hilfe-Leistungen beantragen?
Dann brauchen Sie einen Antrag.
Der Antrag heißt:
„ Antrag auf Leistungen für Gewalt-Opfer “.

Hier können Sie den Antrag herunterladen.

Dann können Sie den Antrag
auf dem Computer ausfüllen
und dann ausdrucken.

Sie können uns den Antrag schicken:

  • per Post an die Adresse:
    LVR | 50663 Köln
  • per E-Mail an die Adresse:
    ser@lvr.de
  • per Fax an die Telefon-Nummer:
    0221 809 54 02

Sie können den Antrag nicht ausdrucken?
Dann rufen Sie uns an.
Hier ist die Nummer:
+49 800 - 654 654 6

Wir schicken Ihnen dann ein Formular zu.


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