Schüler-Beförderung
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Der Landschafts-Verband Rhein-Land
ist ein Schul-Träger.
Der LVR kümmert sich um die Schüler-Fahrkosten
von den Schülern und Schülerinnen
von den LVR-Förder-Schulen.
Das heißt:
Der LVR bezahlt die Fahr-Kosten
für die Schüler und Schülerinnen.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Schüler-Fahrkosten-Verordnung NRW.
In dem Gesetz steht:
Der LVR kann entscheiden:
Wie viel Geld bekommen die Schüler und Schülerinnen
für die Fahr-Kosten?
Wie bekommen die Schüler und Schülerinnen das Geld?
Nutzung des ÖPNV
Die Schüler und Schülerinnen
sollen mit Bus und Bahn zur Schule fahren.
Das ist wichtig.
So lernen die Schüler und Schülerinnen:
- selbstständig zu sein
- für das spätere Leben.
Der LVR bezahlt dafür ein Ticket.
Zum Beispiel:
- ein Deutschland-Ticket
- Schüler-Ticket
- ein Schoko-Ticket.
Die Eltern müssen einen Antrag machen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Schüler-Fahrkosten im ÖPNV.
Den Antrag können die Eltern online machen.
Hier ist der Online-Antrag.
Schüler-Spezial-Verkehr
Manche Schüler und Schülerinnen
können nicht alleine
zur LVR-Förder-Schule gehen.
Für diese Schüler und Schülerinnen
mit Behinderung
gibt es einen besonderen Fahr-Dienst.
Der Fahr-Dienst heißt:
Schüler-Spezial-Verkehr.
Der Schüler-Spezial-Verkehr
holt die Schüler und Schülerinnen
von zu Hause ab.
Und der Schüler-Spezial-Verkehr
bringt die Schüler und Schülerinnen
zur Schule.
Dafür gibt es Autos oder kleine Busse.
Die Autos oder kleinen Busse
gehören zu einem Unternehmen.
Das Unternehmen kümmert sich
um den Schüler-Spezial-Verkehr.
Der Schüler-Spezial-Verkehr
ist eine freiwillige Hilfe.
Die Eltern müssen einen Antrag machen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Schüler-Fahrkosten
im Schüler-Spezial-Verkehr.
Den Antrag können die Eltern online machen.
Hier ist der Online-Antrag.
Schüler-Beförderung mit Privat-PKW
Manchmal ist der ÖPNV nicht gut
für die Schüler und Schülerinnen.
Und es gibt keinen Schülerspezialverkehr.
Sie fahren Ihr Kind mit dem Auto zur Schule?
Dann können die Eltern
einen Antrag machen.
Die Eltern bekommen dann Geld
für die Fahrt zur Schule.
Oder vielleicht fährt Ihr Kind mit dem Taxi zur Schule.
Auch dann können die Eltern
einen Antrag machen.
Die Eltern bekommen dann auch Geld
für das Taxi.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Erstattung von Schüler-Fahrkosten.
Den Antrag können die Eltern online machen.
Hier ist der Online-Antrag.
Hilfe bei Antrag-Stellung
Sie wollen einen Antrag machen?
Und Sie benötigen dabei Unterstützung ?
Dann hilft Ihnen die Verwaltungs-Kraft im Schul-Sekretariat.
Die Verwaltungs-Kraft arbeitet in der LVR-Förder-Schule.
Die Verwaltungs-Kraft ist Ihre erste Ansprech-Person.
Sie können auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
von der Schüler-Beförderung fragen.
Die E-Mail-Adresse ist: schuelerbefoerderung@lvr.de
Die Telefon-Nummer ist: 0221-809-5212.
Zugehörige Leistungen des LVR
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen
und den Anspruchs-Voraussetzungen:
