Archivbestände nutzen
Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland einsehen.
Das Archiv steht Ihnen bei der Recherche der gesuchten Informationen in den eigenen Beständen durch Beratung sowie durch die Bereitstellung von Findmitteln zur Seite und hilft Ihnen, die Unterlagen zu finden, die Antwort auf Ihre Fragen geben können.
Archivalien (soweit sie keiner Schutzfrist unterliegen) können während der Öffnungszeiten im Lesesaal des Archivs eingesehen werden.
Es ist ebenfalls möglich, Reprografien (Kopien oder Scans) von Archivalien fertigen zu lassen, soweit es deren Erhaltungszustand und die rechtlichen Vorschriften zulassen. Die jeweils aktuellen Preise können bei der Nutzung nachgefragt werden. Weitere Details regelt die Nutzungsordnung.
Voraussetzungen
Die Benutzung steht grundsätzlich sowohl der Wissenschaft als auch interessierten Bürger*innen frei. Die Voraussetzungen für die Einsichtnahme in Archivgut sind in der Nutzungsordnung des Archivs des Landschaftsverbandes Rheinland festgelegt.
Rechtsgrundlage
§ 10 Bundesarchivgesetz (BArchG)
§ 10 Absatz 5 Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW)
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis
Verfahrensablauf
Gern können Sie vorab telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Ihre Anfrage können Sie dann sowohl über das Online-Formular als auch auf dem Postweg oder per E-Mail an das Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland richten. Dort wird Ihre Anfrage bearbeitet. Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs, bei Anfrage per E-Mail und Online-Formular zumeist auch als E-Mail. Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies nach Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten möglich.
Fristen
Es bestehen keine rechtlichen Fristen, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Bearbeitungsdauer
Je nach Umfang der Anfrage 1-3 Werktage.
Kosten
Die Beratung der Nutzer*innen und die Vorlage von Archivalien sind unentgeltlich.
Entstehende Sachkosten, Sonderleistungen oder Entgelte für Reproduktionen werden nach der Entgeltordnung des Archivs des LVR berechnet.
Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt über Rechnungsstellung.
Online-Identifizierung
Mit der BundID haben Sie verschiedene Optionen Ihre Identität nachzuweisen. Ein BundID-Konto bietet Ihnen zusätzliche Vorteile, nachdem Sie das Formular an den LVR gesendet haben.