Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung beantragen
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, haben Sie als Mensch mit einer hochgradigen Sehbehinderung in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 77,- Euro monatlich.
Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Voraussetzungen
Sie gelten als hochgradig sehbehindert, wenn Ihr besseres Auge mit bestmöglicher Korrektur nicht mehr als 5% Sehkraft hat.
Sie gelten auch als hochgradig sehbehindert mit einer gleichwertigen Einschränkung Ihrer Sehkraft.
Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben einen durch Ihre Sehbehinderung entstandenen Mehraufwand.
Rechtsbehelfe
verwaltungsgerichtliche Klage
Erforderliche Unterlagen
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel).
- Nachweis über die Sehbehinderung (mindestens ein Nachweis erforderlich):
o Fachärztliche Bescheinigung über die Sehbehinderung
o Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ (hilflos)
Das Merkzeichen „H“ muß sich ausschließlich auf die Sehbehinderung beziehen!
- Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
- Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
- Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche
- Bei Inanspruchnahme oder Beantragung von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistungen
Verfahrensablauf
Sie können Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.
Sie können den Antrag auf Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.
Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung.
Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
Fristen
Sie erhalten die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung nach der Prüfung.
Kosten
- keine Antragsgebühren
- Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen
Zahlungsarten
entfällt
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
- AMD-Netz e.V. (hier genannt: Sehbehindertengeld)
- Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Hinweise
Hinweis 1:
Mit weniger oder gleich 2% Sehkraft gelten Sie als blind und können die Leistung Blindengeld beantragen.
Hinweis 2:
Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung können Sie nicht gleichzeitig mit Blindengeld erhalten.