Mensch mit Behinderung arbeitet im Inklusionsbetrieb

Förderung von Inklusionsbetrieben

Sie planen ein Unternehmen zu gründen oder eine neue Abteilung zu eröffnen? Sie möchten in ihrem neuen Betrieb in besonderem Umfang Menschen mit Behinderung beschäftigen?

Das LVR-Inklusionsamt berät und unterstützt Sie gerne.

Inklusionsbetriebe - Unternehmen mit sozialem Auftrag

Inklusionsbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie nehmen neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen sozialen Auftrag wahr: Sie beschäftigen, qualifizieren oder vermitteln schwerbehinderte Menschen, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.

Sie beschäftigen auf 30% bis 50 % der Arbeitsplätze besonders betroffene Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Fördermöglichkeiten

Wir bieten Ihnen als LVR-Inklusionsamt eine betriebswirtschaftliche Beratung sowie Investitionshilfen und eine pauschale, dauerhafte und verlässliche Förderung in Form von Personalkostenzuschüssen. Die Zuschüsse gelten als Ausgleich für den besonderen Aufwand, der mit der Neuschaffung von Arbeitsplätzen und der Beschäftigung einer großen Zahl von Menschen mit Behinderung verbunden ist.

Eine Förderung ist möglich, wenn mindestens drei Arbeitsplätze für Personen der Zielgruppe des § 215 SGB IX geschaffenen werden.

Weitere Informationen zum Thema Inklusionsbetriebe finden Sie hier.

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