Braille-Schrift auf Zettel wird von einer Hand gelesen

Wer kann Blindenhilfe erhalten ?

Sie sind blind und möchten einen Antrag auf Blindenhilfe stellen?
Wir beraten Sie gern.

Sie erhalten bereits das reduzierte Blindengeld für Personen ab 60 Jahre?
Dann können Sie einen Antrag auf Blindenhilfe stellen. Um Blindenhilfe zu erhalten, darf Ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Die Blindenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe.

Unsere LVR-Ansprechpersonen beantworten Ihnen gerne Fragen zu den notwendigen Voraussetzungen und der Höhe der Einkommens- und Vermögensgrenze.

Mehr Informationen über die Blindenhilfe finden Sie auch auf der LVR-Internetseite .

Zugehörige Leistungen des LVR

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen:


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Das Schild des Landeshauses des LVR am Rhein
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