Zwei Menschen sprechen in Gebärdensprache miteinander

Sie sind gehörlos oder können nur wenig hören? Dann können Sie einen Anspruch auf eine finanzielle Hilfe haben. Wir beraten Sie gern.

Hilfen für gehörlose Menschen

Sie sind taub oder stark schwerhörig? Und das ab Geburt oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres? Sie können aus dieser Zeit eine ärztliche Bescheinigung vorweisen? Dann haben Sie einen Anspruch auf eine monatliche Hilfe von 77 Euro. Die finanzielle Hilfe wird unabhängig von Einkommen und Vermögen bezahlt.

Unsere LVR-Ansprechpersonen beraten Sie gerne, zum Beispiel zu den notwendigen Voraussetzungen und der Antragstellung.

Mehr Informationen über das Gehörlosengeld finden Sie auf der LVR-Internetseite.

Zugehörige Leistungen des LVR

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen:


Nicht das Richtige gefunden?

Nutzen Sie unsere geführte Suche.

geführte Suche
Frau im Rollstuhl zeigt einem Mann den Weg
Hilfe Seite vorlesen lassen Vorlesen Nach oben