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Hilfe zur Gesundheit

Bei Zutreffen der folgenden Punkte:

  • Sie sind nicht krankenversichert,
  • Eine Zuständigkeit durch den LVR ist gegeben (s. Hinweise/Besonderheiten),
  • Sie beziehen bereits Eingliederungshilfe durch den LVR

stellt der LVR unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung (auch: Hilfe bei Sterilisation) – hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Voraussetzungen

  • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
  • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
© Reinhild Kassing

Rechtsgrundlage

§§ 47ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Sprachen

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

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Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
  •  Personalausweis oder Pass
  • Gegebenenfalls erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
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Verfahrensablauf

Der LVR prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen, abhängig von der jeweiligen Situation, die weiteren Schritte.

  • Befinden Sie beispielsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus werden nach erfolgter Bewilligung die Kosten für die Krankenbehandlung übernommen.
  • Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wohnheim übernimmt der LVR für Sie zum Beispiel die Anmeldung bei einer Krankenkasse.
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Fristen

Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem Zeitpunkt, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

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Online-Identifizierung

Mit der BundID haben Sie verschiedene Optionen Ihre Identität nachzuweisen. Ein BundID-Konto bietet Ihnen zusätzliche Vorteile, nachdem Sie das Formular an den LVR gesendet haben.

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Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf des Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland unter 

www.lvr.de 

Hinweise

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.

Es besteht nur Zuständigkeit für Hilfe zur Gesundheit, wenn die Person wesentlich geistig, seelisch oder körperlich behindert ist.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe

Wegweiser nach links und rechts

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