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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen. Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.

Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen. Dazu zählen insbesondere:

  • Ambulante oder stationäre Betreuung
  • Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
  • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
  • Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
  • Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.

Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

Voraussetzungen

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, die in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten sind und diese aus eigener Kraft nicht überwinden können.

Schwierige Lebensverhältnisse können zum Beispiel sein:

  • Fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum,
  • Ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
  • Gewaltgeprägte Lebensumstände,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
  • Vergleichbare nachteilige Umstände.
© Reinhild Kassing

Rechtsgrundlage

§§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII (Zwölftes Buch)

Sprachen

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

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Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
  • Gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.
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Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

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Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragstellung erforderlichen Nachweise ab.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

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Online-Identifizierung

Mit der BundID haben Sie verschiedene Optionen Ihre Identität nachzuweisen. Ein BundID-Konto bietet Ihnen zusätzliche Vorteile, nachdem Sie das Formular an den LVR gesendet haben.

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Weiterführende Informationen

Mehr Informationen zu den Angeboten für Menschen in sozialen Schwierigkeiten finden Sie auf www.lvr.de 

 

 

Hinweise

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe 

 

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