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Psychosoziale / Arbeitsbegleitende Betreuung am Arbeitsplatz
Sie haben eine Behinderung und benötigen Unterstützung an Ihrem Arbeitsplatz ? Die Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) kennen die Auswirkungen einzelner Behinderungsarten und sind mit verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz vertraut. Die Fachkräfte des IFD beraten und informieren Ihre Vorgesetzten und Kolleg*innen und unterstützen Sie in Krisensituationen.
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene
Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).
Sie wählten: Ich habe eine Behinderung.
Beratung zum besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Sie sind schwerbehindert oder gleichgestellt und werden gekündigt oder Ihnen droht eine Kündigung? Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Sie möchten wissen wie das Verfahren auf Zustimmung der Kündigung beim LVR-Inklusionsamt abläuft? Hier finden Sie Informationen rund um den Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens nach dem SGB IX.
Leistungen zur Schaffung eines behinderungsgerechten Arbeitsumfelds
Sie beschäftigen einen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung und benötigen Unterstützung bei der behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsumfelds? Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung durch unseren Technischen Beratungsdienst und die Mitarbeitenden des LVR-Inklusionsamts oder der regional zuständigen Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Berufsleben an.
Wechsel von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den Arbeitsmarkt
Sie sind in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt und möchten gern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten? Aber ganz ohne Unterstützung geht es noch nicht? Dann können Sie bzw. Ihr*e künftige*r Arbeitgeber*in über das Budget für Arbeit Unterstützung bekommen.
Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung
Welche Unterstützung brauchen Sie? Die Bedarfsermittlung stellt Ihre Wünsche und Ziele in den Mittelpunkt. Unsere LVR-Fallmanagement berät Sie rund um Fragen zu individuellen Unterstützungsbedarfen im Bereich Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung.
Psychosoziale / Arbeitsbegleitende Betreuung am Arbeitsplatz
Sie haben eine Behinderung und benötigen Unterstützung an Ihrem Arbeitsplatz ? Die Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) kennen die Auswirkungen einzelner Behinderungsarten und sind mit verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz vertraut. Die Fachkräfte des IFD beraten und informieren Ihre Vorgesetzten und Kolleg*innen und unterstützen Sie in Krisensituationen.
Sie wählten: Ich möchte über meine Rechte informiert werden.
Beratung zum besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Sie sind schwerbehindert oder gleichgestellt und werden gekündigt oder Ihnen droht eine Kündigung? Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Sie möchten wissen wie das Verfahren auf Zustimmung der Kündigung beim LVR-Inklusionsamt abläuft? Hier finden Sie Informationen rund um den Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens nach dem SGB IX.
Kursangebot Schwerbehindertenrecht
Sie sind gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Stellvertreter*in, Betriebs- oder Personalrat*rätin oder in einer anderen Funktion in Ihrem Unternehmen betraut mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Das LVR-Inklusionsamt macht Sie fit für Ihren betrieblichen Alltag.
Sie wählten: Ich brauche Unterstützung am Arbeitsplatz.
Förderung der Arbeitsassistenz
Als Mensch mit Schwerbehinderung können Sie im beruflichen Alltag auf Assistenz angewiesen sein. Sie verfügen selbst über die an Ihrem Arbeitsplatz geforderte fachliche Qualifikation und erbringen den Kernbereich Ihrer arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich geschuldeten Leistung selbst. Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung benötigen Sie aber eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung am Arbeitsplatz, die über gelegentliche Handreichungen hinausgeht.
Technische Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung
Sie möchten sich rund um die Gestaltung von Arbeitsplätzen eines Menschen mit Behinderung informieren und beraten lassen? Unser Technischer Beratungsdienst des LVR-Inklusionsamtes unterstützt Sie rund um technisch-organisatorische Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Sie wählten: Ich möchte mich engagieren und fortbilden.
Kursangebot Schwerbehindertenrecht
Sie sind gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Stellvertreter*in, Betriebs- oder Personalrat*rätin oder in einer anderen Funktion in Ihrem Unternehmen betraut mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Das LVR-Inklusionsamt macht Sie fit für Ihren betrieblichen Alltag.
Beratung der Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte)
Sie sind gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Inklusionsbeauftragte*r oder Mitglied im Betriebs- oder Personalrat und damit aktiv rund um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Sie wollen eine Schwerbehindertenvertretung wählen, erstmalig oder wiederholt und haben dazu Fragen? Das LVR-Inklusionsamt hilft Ihnen gerne weiter.
Wonach suchen Sie?
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Sie wählten: Ich suche eine Arbeitsstelle.
Allgemeine Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Selbstbestimmung setzt Orientierung und Information voraus. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie vor Ort über mögliche Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung (Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX).
Wechsel von der Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den Arbeitsmarkt
Sie sind in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt und möchten gern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten? Aber ganz ohne Unterstützung geht es noch nicht? Dann können Sie bzw. Ihr*e künftige*r Arbeitgeber*in über das Budget für Arbeit Unterstützung bekommen.
Vermittlung von arbeitslosen Rehabilitanden
Sie sind arbeitslos auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz? Durch eine Erkrankung oder eine Behinderung sind Sie in der Ausübung einer Tätigkeit eingeschränkt? Der Integrationsfachdienst (IFD) kann Sie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützen.
Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung
Unsere Peer-Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Arbeit und selbstständig leben. Unsere Peer-Berater*innen sind Menschen, die selber eine Behinderung haben. Die Beratung erfolgt somit auf Augenhöhe und ist für alle Menschen mit Behinderung offen – unabhängig von der Art ihrer Behinderung.
Sie wählten: Ich suche einen Ausbildungsplatz.
Berufliche Orientierung für Schüler*innen mit individuellem Förderbedarf
Sie sind Schüler*innen mit einer Behinderung oder einem individuellen Förderbedarf und wissen noch nicht was Sie nach der Schule machen möchten? Da hilft das Programm KAoA-STAR (Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt). Wir unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Orientierung – bei Ihrem Übergang von der Schule in den Beruf.
Förderung von Ausbildungsstellen
Sie sind Arbeitgeber*in und bieten einem schwerbehinderten Menschen eine Ausbildungsstelle? Sie haben eine Schwerbehinderung und einen Ausbildungsplatz gefunden und benötigen Unterstützung? Das Team „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“ unterstützt Sie gerne beim Start in eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wie ist Ihr Zustand?
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Welche Art von Behinderung haben Sie?
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Sie wählten: Ich bin körperlich beeinträchtigt.
Blindengeld und Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung
Sie sind blind oder haben eine Sehbehinderung und möchten einen Antrag auf Blindengeld oder auf Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen stellen? Wir beraten Sie gern.
Blindenhilfe
Gehörlosengeld
Sie sind taub oder stark schwerhörig ? Dann können Sie einen Anspruch auf eine finanzielle Hilfe haben. Wir beraten Sie gern.
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.
Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.
Persönliches Budget
Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung im Alltag ? Zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit ? Sie möchten am liebsten selbst entscheiden, wer für Sie arbeitet ? Dann könnte das Persönliche Budget für Sie interessant sein. Beim Persönlichen Budget bekommen Sie vom LVR einen Geldbetrag statt einer Sachleistung. Mit diesem Geld können Sie dann die notwendige Unterstützung bezahlen.
Sie wählten: Ich bin psychisch beeinträchtigt.
Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene
Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).
Persönliches Budget
Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung im Alltag ? Zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit ? Sie möchten am liebsten selbst entscheiden, wer für Sie arbeitet ? Dann könnte das Persönliche Budget für Sie interessant sein. Beim Persönlichen Budget bekommen Sie vom LVR einen Geldbetrag statt einer Sachleistung. Mit diesem Geld können Sie dann die notwendige Unterstützung bezahlen.
Sie wählten: Ich bin geistig beeinträchtigt.
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.
Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.
Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung
Unsere Peer-Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Arbeit und selbstständig leben. Unsere Peer-Berater*innen sind Menschen, die selber eine Behinderung haben. Die Beratung erfolgt somit auf Augenhöhe und ist für alle Menschen mit Behinderung offen – unabhängig von der Art ihrer Behinderung.
KoKoBe - Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung
Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Rheinland. Die KoKoBe leisten trägerunabhängige, individuelle Beratung rund um die Themen Wohnen, Arbeit, Freizeit und selbständig leben.
Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Ihre Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nehmen wir gerne entgegen. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Wohnangebote und Wohnkonzepte unserer Häuser.
LVR-Institut Kompass
Wir beraten Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen in schwierigen Lebenssituationen. Hierzu gehört das gesamte Spektrum von herausfordernden Verhaltensweisen, z.B. Fremd- und Autoaggression, Rückzug und Verweigerung. Zusätzlich bieten wir Fort- und Weiterbildungen zu verschiedenen Themen der Arbeit mit Menschen mit geistigen Behinderungen an.
Worüber möchten Sie mehr erfahren?
Wählen Sie das passende Thema aus.
Sie wählten: Pflegeleistungen
Sie wählten: Hilfe für Geflüchtete
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Sie wählten: Adoption und Pflegekinder.
Pflegefamilie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Sie sind eine Pflegefamilie und pflegen ein Kind mit einer körperlichen und / oder geistigen Behinderung? Sie haben Fragen zum Hilfeprozess oder Antragsverfahren ? Wir beraten Sie gerne.
Sie wählten: Hilfen für die Zeit nach der Schwangerschaft.
Allgemeine Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Selbstbestimmung setzt Orientierung und Information voraus. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie vor Ort über mögliche Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung (Beratung und Unterstützung nach § 106 SGB IX).
Frühe Förderung
Sie suchen nach einer möglichst frühzeitigen Unterstützung für Ihr Kind? Die „Frühe Förderung“ umfasst heilpädagogische Leistungen für Kinder bis zum Eintritt in die Schule, welche nicht im Rahmen der Kindertagesbetreuung erbracht werden. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend zu allen möglichen Unterstützungsleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung.
Sie wählten: Freizeitmöglichkeiten.
Sie wählten: Ich bin Kriegsopfer.
Wie wohnen Sie?
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Was trifft auf Ihre Situation zu?
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Sie wählten: Meine Eltern brauchen eine Pause.
Beratung zum Kurzzeitwohnen
Kurzzeitwohnen bietet die Möglichkeit, Kinder, Jugendliche oder auch erwachsene Menschen mit Behinderung für einen begrenzten Zeitraum in einer Wohneinrichtung zu betreuen. Die Kurzzeitbetreuung wird als Leistung der Sozialen Teilhabe durch den LVR finanziert.
Sie wählten: Ich bin krank
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene
Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).
Sie wählten: Ich möchte ausziehen.
Hilfe beim Auszug von Zuhause
Sie möchten aus dem Elternhaus oder dem Wohnheim ausziehen? In eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft mit anderen? Wir beraten Sie, wie Sie die nötige Unterstützung dafür bekommen und was für die Antragstellung wichtig ist.
Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung
Unsere Peer-Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Arbeit und selbstständig leben. Unsere Peer-Berater*innen sind Menschen, die selber eine Behinderung haben. Die Beratung erfolgt somit auf Augenhöhe und ist für alle Menschen mit Behinderung offen – unabhängig von der Art ihrer Behinderung.
Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Ihre Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nehmen wir gerne entgegen. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Wohnangebote und Wohnkonzepte unserer Häuser.
Sie wählten: Ich will bauen oder umbauen.
Inklusive Bauprojektförderung
Sie planen ein inklusives Wohnprojekt und möchten sich über die inklusive Bauprojektförderung des LVR informieren? Unser LVR-Team „Inklusive Bauprojektförderung“ berät Sie gern über Fördermöglichkeiten von inklusiven Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können.
Sie wählten: Ich wohne allein.
Inklusive Bauprojektförderung
Sie planen ein inklusives Wohnprojekt und möchten sich über die inklusive Bauprojektförderung des LVR informieren? Unser LVR-Team „Inklusive Bauprojektförderung“ berät Sie gern über Fördermöglichkeiten von inklusiven Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können.
Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.
Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung
Unsere Peer-Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Arbeit und selbstständig leben. Unsere Peer-Berater*innen sind Menschen, die selber eine Behinderung haben. Die Beratung erfolgt somit auf Augenhöhe und ist für alle Menschen mit Behinderung offen – unabhängig von der Art ihrer Behinderung.
Persönliches Budget
Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung im Alltag ? Zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit ? Sie möchten am liebsten selbst entscheiden, wer für Sie arbeitet ? Dann könnte das Persönliche Budget für Sie interessant sein. Beim Persönlichen Budget bekommen Sie vom LVR einen Geldbetrag statt einer Sachleistung. Mit diesem Geld können Sie dann die notwendige Unterstützung bezahlen.
Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Ihre Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nehmen wir gerne entgegen. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Wohnangebote und Wohnkonzepte unserer Häuser.
Sie wählten: Ich wohne in einer Einrichtung.
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.
Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.
Sie wählten: Ich wohne in einer Wohngemeinschaft.
Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.
LVR-Institut Kompass
Wir beraten Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen in schwierigen Lebenssituationen. Hierzu gehört das gesamte Spektrum von herausfordernden Verhaltensweisen, z.B. Fremd- und Autoaggression, Rückzug und Verweigerung. Zusätzlich bieten wir Fort- und Weiterbildungen zu verschiedenen Themen der Arbeit mit Menschen mit geistigen Behinderungen an.
Wie geht es Ihnen?
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Wieso geht es Ihnen schlecht?
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Sie wählten: Ich bin geflüchtet.
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Sie wählten: Ich habe ein Suchtproblem.
Hilfe bei Sucht und Abhängigkeit: Erwachsene
Aus einem zunächst unproblematischen Konsum von Nikotin, Alkohol und Medikamenten oder einem entspannenden Verhalten wie Glücksspiel, Shopping, Chatten kann sich unbemerkt und schleichend eine Suchterkrankung mit erheblichen Folgen für Gesundheit und Wohlergehen entwickeln. Sucht oder Abhängigkeit ist keine Willens- oder Charakterschwäche, sondern eine Krankheit, die jeden treffen kann.
Welche Hilfe benötigen Sie?
Wählen Sie die passende Antwort aus.
Sie wählten: Ich benötige schnell Hilfe auf Grund einer aktuellen Gewalterfahrung.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Antrag auf Opferentschädigung
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.
Sie wählten: Ich brauche Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen.
Beratung und Begleitung im Antragsverfahren für Betroffene von Gewalt
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden und überlegen, ob Sie einen Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer stellen sollen? Das LVR- Fallmanagement, ist besonders für Menschen da, die einen erhöhten Bedarf an Beratung und Begleitung haben. Wir leisten Hilfe für Opfer von Gewalttaten, indem wir Sie durch das Antragsverfahren lotsen. Außerdem informieren wir Sie darüber, welche Leistungen In Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen könnten.
Antrag auf Opferentschädigung
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.
Sie wählten: Ich benötige allgemeine Informationen zu Hilfen für Betroffene von Gewalttaten.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Beratung und Begleitung im Antragsverfahren für Betroffene von Gewalt
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden und überlegen, ob Sie einen Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer stellen sollen? Das LVR- Fallmanagement, ist besonders für Menschen da, die einen erhöhten Bedarf an Beratung und Begleitung haben. Wir leisten Hilfe für Opfer von Gewalttaten, indem wir Sie durch das Antragsverfahren lotsen. Außerdem informieren wir Sie darüber, welche Leistungen In Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen könnten.
Antrag auf Opferentschädigung
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.
Was genau ist Ihr Problem?
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Sie wählten: Ich habe Gewalt erlebt.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Beratung und Begleitung im Antragsverfahren für Betroffene von Gewalt
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden und überlegen, ob Sie einen Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer stellen sollen? Das LVR- Fallmanagement, ist besonders für Menschen da, die einen erhöhten Bedarf an Beratung und Begleitung haben. Wir leisten Hilfe für Opfer von Gewalttaten, indem wir Sie durch das Antragsverfahren lotsen. Außerdem informieren wir Sie darüber, welche Leistungen In Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen könnten.
Antrag auf Opferentschädigung
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.
Sie wählten: Ich hatte ein traumatisches Erlebnis.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene
Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).
Sie wählten: Ich bin psychisch krank.
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene
Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).
Sie wählten: Ich bin aggressiv.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene
Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).
Sie wählten: Ich habe im Krieg gekämpft.
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene
Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).
Sie wählten: Mir geht es körperlich nicht gut.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Sie wählten: Ich bin in Behandlung und damit nicht zufrieden.
Welche Beschwerden haben Sie?
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Sie wählten: Ich habe seelische Beschwerden.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene
Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).
Sie wählten: Ich habe körperliche Beschwerden.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Worüber möchten Sie sich informieren?
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Haben Sie eine Behinderung?
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Welche Art von Behinderung haben Sie?
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Sie wählten: Ich bin geistig beeinträchtigt.
Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.
KoKoBe - Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung
Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Rheinland. Die KoKoBe leisten trägerunabhängige, individuelle Beratung rund um die Themen Wohnen, Arbeit, Freizeit und selbständig leben.
Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Ihre Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nehmen wir gerne entgegen. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Wohnangebote und Wohnkonzepte unserer Häuser.
LVR-Institut Kompass
Wir beraten Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen in schwierigen Lebenssituationen. Hierzu gehört das gesamte Spektrum von herausfordernden Verhaltensweisen, z.B. Fremd- und Autoaggression, Rückzug und Verweigerung. Zusätzlich bieten wir Fort- und Weiterbildungen zu verschiedenen Themen der Arbeit mit Menschen mit geistigen Behinderungen an.
Sie wählten: Ich bin psychisch beeinträchtigt.
Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche
Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Beratungsangebote helfen Kindern und Jugendlichen, aber auch ihren Eltern dabei, mit auftretenden Fragen und Sorgen nicht alleine zu sein. Vor allem Familienberatungsstellen halten entsprechende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern bereit.
Sie wählten: Ich bin körperlich beeinträchtigt.
Gehörlosengeld
Sie sind taub oder stark schwerhörig ? Dann können Sie einen Anspruch auf eine finanzielle Hilfe haben. Wir beraten Sie gern.
Blindenhilfe
Blindengeld und Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung
Sie sind blind oder haben eine Sehbehinderung und möchten einen Antrag auf Blindengeld oder auf Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen stellen? Wir beraten Sie gern.
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung? Dann haben Sie Anspruch auf Assistenzleistungen, die Sie bei Ihrer selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützen: egal ob beim Wohnen, im Haushalt und Alltag, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.
Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung
Sie leben mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung? Die Mitarbeitenden der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland helfen Ihnen gern weiter mit Informationen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.
Persönliches Budget
Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung im Alltag ? Zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit ? Sie möchten am liebsten selbst entscheiden, wer für Sie arbeitet ? Dann könnte das Persönliche Budget für Sie interessant sein. Beim Persönlichen Budget bekommen Sie vom LVR einen Geldbetrag statt einer Sachleistung. Mit diesem Geld können Sie dann die notwendige Unterstützung bezahlen.
Worüber möchten Sie mehr erfahren?
Wählen Sie die passende Antwort aus.
Sie wählten: Adoption und Pflegekinder.
Pflegefamilie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Sie sind eine Pflegefamilie und pflegen ein Kind mit einer körperlichen und / oder geistigen Behinderung? Sie haben Fragen zum Hilfeprozess oder Antragsverfahren ? Wir beraten Sie gerne.
Sie wählten: Psychische Erkrankung der Erziehungsberechtigten
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene
Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).
Sie wählten: Hilfe für Geflüchtete
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Sie wählten: Hilfen für die Zeit nach der Schwangerschaft.
Frühe Förderung
Sie suchen nach einer möglichst frühzeitigen Unterstützung für Ihr Kind? Die „Frühe Förderung“ umfasst heilpädagogische Leistungen für Kinder bis zum Eintritt in die Schule, welche nicht im Rahmen der Kindertagesbetreuung erbracht werden. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend zu allen möglichen Unterstützungsleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung.
Allgemeine Beratung vor Ort zu weiteren Leistungen
Selbstbestimmung setzt Orientierung und Information voraus. Für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt ist der LVR zuständig für heilpädagogische Leistungen, die in Einrichtungen erbracht werden. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie vor Ort über mögliche Förderangebote für Kinder mit (drohender) Behinderung.
Wie geht es Ihnen?
Wählen Sie die passende Antwort aus.
Sie wählten: Ich bin in Behandlung und damit nicht zufrieden.
Welche Beschwerden haben Sie?
Wählen Sie die passende Antwort.
Sie wählten: Ich habe seelische Beschwerden.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche
Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Beratungsangebote helfen Kindern und Jugendlichen, aber auch ihren Eltern dabei, mit auftretenden Fragen und Sorgen nicht alleine zu sein. Vor allem Familienberatungsstellen halten entsprechende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern bereit.
Sie wählten: Ich habe körperliche Beschwerden.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Warum fühlen Sie sich schlecht?
Wählen Sie die passende Antwort aus.
Wieso geht es Ihnen seelisch nicht gut?
Wählen Sie die passende Antwort aus.
Sie wählten: Ich habe Gewalt erlebt.
Beratung und Begleitung im Antragsverfahren für Betroffene von Gewalt
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden und überlegen, ob Sie einen Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer stellen sollen? Das LVR- Fallmanagement, ist besonders für Menschen da, die einen erhöhten Bedarf an Beratung und Begleitung haben. Wir leisten Hilfe für Opfer von Gewalttaten, indem wir Sie durch das Antragsverfahren lotsen. Außerdem informieren wir Sie darüber, welche Leistungen In Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen könnten.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Antrag auf Opferentschädigung
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer von Gewalt geworden? Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfe-Leistungen in Ihrem Fall laut Sozialgesetzbuch XIV, kurz SGB XIV, greifen können.
Sie wählten: Ich hatte ein traumatisches Erlebnis.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche
Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Beratungsangebote helfen Kindern und Jugendlichen, aber auch ihren Eltern dabei, mit auftretenden Fragen und Sorgen nicht alleine zu sein. Vor allem Familienberatungsstellen halten entsprechende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern bereit.
Sie wählten: Ich bin aggressiv.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche
Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Beratungsangebote helfen Kindern und Jugendlichen, aber auch ihren Eltern dabei, mit auftretenden Fragen und Sorgen nicht alleine zu sein. Vor allem Familienberatungsstellen halten entsprechende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern bereit.
Sie wählten: Ich bin nicht gut drauf.
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche
Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Beratungsangebote helfen Kindern und Jugendlichen, aber auch ihren Eltern dabei, mit auftretenden Fragen und Sorgen nicht alleine zu sein. Vor allem Familienberatungsstellen halten entsprechende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern bereit.
Sie wählten: Ich bin psychisch krank.
Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung nach Schuleintritt
Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) Behinderung haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen.
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche
Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Beratungsangebote helfen Kindern und Jugendlichen, aber auch ihren Eltern dabei, mit auftretenden Fragen und Sorgen nicht alleine zu sein. Vor allem Familienberatungsstellen halten entsprechende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern bereit.
Sie wählten: Mir geht es körperlich nicht gut.
Kinder und Jugendliche mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Behinderung nach Schuleintritt
Im Falle einer (drohenden) Behinderung bei Kindern und Jugendlichen im Schulalter sind an erster Stelle die Städte und Kreise die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Sie sind Ansprechpartner für alle erforderlichen Unterstützungsleistungen – beispielsweise eine Schulbegleitung durch Integrationshelfer*innen.
Sie wählten: Ich bin nach Deutschland geflüchtet.
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Sie wählten: Meine Erziehungsberechtigten haben Probleme.
Frühe Hilfe nach Gewalterfahrung
Lässt Sie das Erlebte nicht los? Müssen Sie immer wieder daran denken, auch wenn Sie es nicht wollen? Nur Mut – Ihnen kann geholfen werden, z. B. im Rahmen einer psychotherapeutischen Frühhilfe. Wir kümmern uns darum, Ihnen möglichst schnell Gespräche in einer unserer Vertrags-Traumaambulanzen zu vermitteln. Wir haben im Rheinland Verträge mit vielen Kliniken, sodass Sie oft wohnortnah Hilfe erhalten können.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Erwachsene
Seelische Belastungen bzw. psychische Erkrankungen können jede*n treffen und haben vielfältige Ursachen. Beratungsangebote können in nicht nur in Krisensituationen entlasten und unterstützen. In den Kontakt- und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) bieten Ihnen die Mitarbeitenden kostenlos umfassende Hilfen bei psychischen Erkrankungen oder seelischen Belastungen an. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Beratung durch Betroffene für Betroffene („Peer-Beratung“).
Sie wählten: Ich habe ein Suchtproblem.
Hilfe bei Sucht und Abhängigkeit: Kinder und Jugendliche
Auch Kinder und Jugendliche können suchtgefährdet sein oder machen sich Gedanken über das Verhalten von ihren Eltern, Geschwistern und Freund*innen. Hilfe gibt es in Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenlos, Du kannst einen persönlichen Termin ausmachen oder Dich online beraten lassen. Die Beratung ist anonym, Die Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt, alles was Du sagst oder fragst, erfährt niemand anderes.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche
Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Beratungsangebote helfen Kindern und Jugendlichen, aber auch ihren Eltern dabei, mit auftretenden Fragen und Sorgen nicht alleine zu sein. Vor allem Familienberatungsstellen halten entsprechende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern bereit.
Worüber möchten Sie sich informieren?
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Sie wählten: Kinderbetreuung.
Eingliederungshilfe in der Kindertagesbetreuung
Ihr Kind benötigt Unterstützung in der Regel-Kita? Oder Sie haben Fragen zu einer möglichen Hilfe in der Kindertagespflege? Für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt können im Rahmen der Kindertagesbetreuung verschiedene heilpädagogische Leistungen infrage kommen. Unser LVR-Fallmanagement berät sie umfassend zu allen möglichen Unterstützungsleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung.
Pflegefamilie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Sie sind eine Pflegefamilie und pflegen ein Kind mit einer körperlichen und / oder geistigen Behinderung? Sie haben Fragen zum Hilfeprozess oder Antragsverfahren ? Wir beraten Sie gerne.
Individuelle Förderung in der Kindertagespflege
Kindertagespflegeplätze werden als Angebot neben Plätzen in Kindertageseinrichtungen häufig im häuslichen Rahmen, in angemieteten Räumen oder als Großtagespflege mit maximal 9 Plätzen angeboten. Auch hier werden, je nach Qualifikation der Kindertagespflegeperson, Plätze für Kinder mit individuellem Förder- und Teilhabebedarf vorgehalten.
Individuelle Förderung in Kindertageseinrichtungen
Die Betreuung von Kindern mit und ohne individuellen Förder- und Teilhabebedarf geschieht in Kindertageseinrichtungen und in Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen.
Sie wählten: Hilfen für die Zeit nach der Schwangerschaft
Frühe Förderung
Sie suchen nach einer möglichst frühzeitigen Unterstützung für Ihr Kind? Die „Frühe Förderung“ umfasst heilpädagogische Leistungen für Kinder bis zum Eintritt in die Schule, welche nicht im Rahmen der Kindertagesbetreuung erbracht werden. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend zu allen möglichen Unterstützungsleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung.
Allgemeine Beratung vor Ort zu weiteren Leistungen
Selbstbestimmung setzt Orientierung und Information voraus. Für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt ist der LVR zuständig für heilpädagogische Leistungen, die in Einrichtungen erbracht werden. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie vor Ort über mögliche Förderangebote für Kinder mit (drohender) Behinderung.
Sie wählten: Frühe Förderung.
Frühe Förderung
Sie suchen nach einer möglichst frühzeitigen Unterstützung für Ihr Kind? Die „Frühe Förderung“ umfasst heilpädagogische Leistungen für Kinder bis zum Eintritt in die Schule, welche nicht im Rahmen der Kindertagesbetreuung erbracht werden. Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend zu allen möglichen Unterstützungsleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung.
Wie können wir Ihnen helfen?
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Sie wählten: Ich suche eine passende Schule.
Fragen zur schulischen Inklusion
Sie haben ein Kind mit besonderem Förderbedarf oder sind Fachkraft im schulischen Bereich (z. B. Lehrer*in) und haben Fragen zu Themen der schulischen Inklusion? Im Rahmen der Systemorientierten Unterstützung Schulischer Inklusion, kurz SUSI, helfen wir Ihnen dabei, die passende Ansprechperson zu finden und lotsen Sie im Dschungel von Zuständigkeiten.
Sie wählten: Ich brauche Unterstützung in der Schule.
Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung nach Schuleintritt
Für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im Schulalter mit einer (drohenden) seelischen Behinderung gemäß § 35a SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe - die Jugendämter - vorrangig zuständig. Eingliederungshilfen sollen eine möglichst altersentsprechende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Dazu können unterschiedliche Hilfen durch das Jugendamt gewährt werden, je nach dem individuellen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen.
Kinder und Jugendliche mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Behinderung nach Schuleintritt
Im Falle einer (drohenden) Behinderung bei Kindern und Jugendlichen im Schulalter sind an erster Stelle die Städte und Kreise die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Sie sind Ansprechpartner für alle erforderlichen Unterstützungsleistungen – beispielsweise eine Schulbegleitung durch Integrationshelfer*innen.
Sie wählten: Ich möchte zum Theme "Inklusion" beraten werden.
Fragen zur schulischen Inklusion
Sie haben ein Kind mit besonderem Förderbedarf oder sind Fachkraft im schulischen Bereich (z. B. Lehrer*in) und haben Fragen zu Themen der schulischen Inklusion? Im Rahmen der Systemorientierten Unterstützung Schulischer Inklusion, kurz SUSI, helfen wir Ihnen dabei, die passende Ansprechperson zu finden und lotsen Sie im Dschungel von Zuständigkeiten.
Sie wählten: Ich brauche einen Plan nach Schule.
Förderung der Arbeitsassistenz
Als Mensch mit Schwerbehinderung können Sie im beruflichen Alltag auf Assistenz angewiesen sein. Sie verfügen selbst über die an Ihrem Arbeitsplatz geforderte fachliche Qualifikation und erbringen den Kernbereich Ihrer arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich geschuldeten Leistung selbst. Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung benötigen Sie aber eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung am Arbeitsplatz, die über gelegentliche Handreichungen hinausgeht.
Berufliche Orientierung für Schüler*innen mit individuellem Förderbedarf
Sie sind Schüler*innen mit einer Behinderung oder einem individuellen Förderbedarf und wissen noch nicht was Sie nach der Schule machen möchten? Da hilft das Programm KAoA-STAR (Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt). Wir unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Orientierung – bei Ihrem Übergang von der Schule in den Beruf.
Förderung von Ausbildungsstellen
Sie sind Arbeitgeber*in und bieten einem schwerbehinderten Menschen eine Ausbildungsstelle? Sie haben eine Schwerbehinderung und einen Ausbildungsplatz gefunden und benötigen Unterstützung? Das Team „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“ unterstützt Sie gerne beim Start in eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wo wohnen Sie?
Wählen Sie die passende Antwort aus.
Wofür interessieren Sie sich?
Sie wählten: Ich möchte ausziehen.
Hilfe beim Auszug von Zuhause
Sie möchten aus dem Elternhaus oder dem Wohnheim ausziehen? In eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft mit anderen? Wir beraten Sie, wie Sie die nötige Unterstützung dafür bekommen und was für die Antragstellung wichtig ist.
Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung
Unsere Peer-Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Arbeit und selbstständig leben. Unsere Peer-Berater*innen sind Menschen, die selber eine Behinderung haben. Die Beratung erfolgt somit auf Augenhöhe und ist für alle Menschen mit Behinderung offen – unabhängig von der Art ihrer Behinderung.
Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Ihre Leistungsanfragen an den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen nehmen wir gerne entgegen. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Wohnangebote und Wohnkonzepte unserer Häuser.
Sie wählten: Ich bin krank.
Beratung von psychisch erkrankten Geflüchteten und Eingewanderten
Sind Sie nach Deutschland geflohen oder eingewandert? Haben Sie in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland Erfahrungen gemacht, die Sie nicht mehr aus dem Kopf bekommen und immer wieder durchleben? Eine erste Orientierung und Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge bieten die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) mit ihren niedrigschwelligen Angeboten.
Hilfe bei psychischen Erkrankungen: Kinder und Jugendliche
Seelische Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben viele Ursachen. Beispiele sind: Stress, Unfälle, familiäre Belastungen, Schicksalsschläge oder Veränderungen im Körperstoffwechsel. Beratungsangebote helfen Kindern und Jugendlichen, aber auch ihren Eltern dabei, mit auftretenden Fragen und Sorgen nicht alleine zu sein. Vor allem Familienberatungsstellen halten entsprechende Angebote für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern bereit.
Sie wählten: Wir wollen Bauen oder Umbauen
Inklusive Bauprojektförderung
Sie planen ein inklusives Wohnprojekt und möchten sich über die inklusive Bauprojektförderung des LVR informieren? Unser LVR-Team „Inklusive Bauprojektförderung“ berät Sie gern über Fördermöglichkeiten von inklusiven Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können.
Sie wählten: Wir brauchen eine Auszeit.
Beratung zum Kurzzeitwohnen
Kurzzeitwohnen bietet die Möglichkeit, Kinder, Jugendliche oder auch erwachsene Menschen mit Behinderung für einen begrenzten Zeitraum in einer Wohneinrichtung zu betreuen. Die Kurzzeitbetreuung wird als Leistung der Sozialen Teilhabe durch den LVR finanziert.
Sie wählten: Ich bin in einer Jugendhilfeeinrichtung.
Wofür interessieren Sie sich?
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Sie wählten: Finanzielle Förderungen und Zuschüsse
Zuschüsse zu Investitionen in Arbeitsmittel
Wenn Sie einen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung neu einstellen, können Sie einen Zuschuss zu den Investitionen erhalten, die zur Schaffung des neuen Arbeitsplatzes erforderlich sind.
Förderung der Arbeitsassistenz
Als Mensch mit Schwerbehinderung können Sie im beruflichen Alltag auf Assistenz angewiesen sein. Sie verfügen selbst über die an Ihrem Arbeitsplatz geforderte fachliche Qualifikation und erbringen den Kernbereich Ihrer arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich geschuldeten Leistung selbst. Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung benötigen Sie aber eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung am Arbeitsplatz, die über gelegentliche Handreichungen hinausgeht.
Lohnkostenzuschüsse
Die meisten Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Personen erfüllen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ohne Beeinträchtigung. Im Einzelfall kann es jedoch vorkommen, dass für Sie als Arbeitgeber*in mit der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung eine außergewöhnliche Belastung einhergeht. Vielleicht benötigt ein schwerbehinderter Mensch regelmäßig Unterstützung durch Kolleg*innen oder die Arbeitsleistung bleibt behinderungsbedingt deutlich unter der Leistung einer Person, die vergleichbare Arbeit leistet und keine Behinderung hat. In diesem Fall können Sie eine laufende finanzielle Unterstützung beantragen.
Förderung von Inklusionsbetrieben
Sie planen ein Unternehmen zu gründen oder eine neue Abteilung zu eröffnen? Sie möchten in ihrem neuen Betrieb in besonderem Umfang Menschen mit Behinderung beschäftigen? Das LVR-Inklusionsamt berät Sie zu Unterstützungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Investitonshilfen oder Personalkostenzuschüssen.
Förderung von Ausbildungsstellen
Sie sind Arbeitgeber*in und bieten einem schwerbehinderten Menschen eine Ausbildungsstelle? Sie haben eine Schwerbehinderung und einen Ausbildungsplatz gefunden und benötigen Unterstützung? Das Team „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“ unterstützt Sie gerne beim Start in eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sie wählten: Beratungsleistungen und Fortbildungen.
Beratung zum besonderen Kündigungsschutz für Arbeitgeber*innen
Sie sind Arbeitgeber*in und möchten einen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen kündigen? Sie fragen sich, wie Sie beim Antrag auf Zustimmung zur Kündigung vorgehen und was Sie beachten müssen? Hier finden Sie Informationen rund um den Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens. Sollten darüber hinaus bei Ihnen noch Fragen offen sein, beraten die Mitarbeitenden aus dem Kündigungsschutz-Team des LVR-Inklusionsamtes Sie gerne.
Beratung der Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte)
Sie sind gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Inklusionsbeauftragte*r oder Mitglied im Betriebs- oder Personalrat und damit aktiv rund um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Sie wollen eine Schwerbehindertenvertretung wählen, erstmalig oder wiederholt und haben dazu Fragen? Das LVR-Inklusionsamt hilft Ihnen gerne weiter.
Kursangebot Schwerbehindertenrecht
Sie sind gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Stellvertreter*in, Betriebs- oder Personalrat*rätin oder in einer anderen Funktion in Ihrem Unternehmen betraut mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung? Das LVR-Inklusionsamt macht Sie fit für Ihren betrieblichen Alltag.
Beratung zur Ausgleichsabgabe
Sie sind Arbeitgeber*in und haben Fragen rund um die Zahlung Ihrer Ausgleichsabgabe? Unser Team der Ausgleichsabgabe hilft Ihnen gerne weiter. Die Abgabe der Anzeige der Ausgleichsabgabe erfolgt mithilfe des Programms IW Elan. Für Fragen rund um an die Anzeige der Ausgleichsabgabe wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.
Sie wählten: Einen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen.
Beschäftigung für Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt oder bei einem Anderen Anbieter
Sie können nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein? Dann finden Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem Anderen Leistungsanbieter eine sinnvolle Beschäftigung. Die Aufgabe jeder Werkstatt ist es, allen Beschäftigten durch individuelle Unterstützung die volle Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Fachfragen rund um die Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung
Sie sind Fachkraft oder Leistungserbringer*in aus der Eingliederungshilfe und haben Fragen zu grundsätzlichen Themen rund um die Förderung der Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung? Unsere LVR-Expert*innen geben Ihnen Antworten.
Arbeitgeberorientierte Einstiegsberatung
Sie möchten einen Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb einstellen oder ihm einen Ausbildungsplatz zu schaffen. Sie beschäftigen bereits einen Menschen mit Schwerbehinderung in Ihrem Betrieb aber stehen vor neuen Herausforderungen? Dann kontaktieren Sie die Fachberater*innen für Inklusion bei Ihrer Kammer! Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Sie gerne.
Beratung bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Sie sind Arbeitgeber*in und beschäftigen Menschen mit einer Behinderung? Sie oder Ihre Mitarbeitenden haben Fragen zu den Auswirkungen einer Behinderung am Arbeitsplatz? Oder Sie suchen Menschen mit einer Behinderung für einen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen? Der Integrationsfachdienst (IFD) in Ihrer Region berät und unterstützt Sie gerne.
Sie wählten: Einen Menschen mit Schwerbehinderung kündigen.
Beratung zum besonderen Kündigungsschutz für Arbeitgeber*innen
Sie sind Arbeitgeber*in und möchten einen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen kündigen? Sie fragen sich, wie Sie beim Antrag auf Zustimmung zur Kündigung vorgehen und was Sie beachten müssen? Hier finden Sie Informationen rund um den Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens. Sollten darüber hinaus bei Ihnen noch Fragen offen sein, beraten die Mitarbeitenden aus dem Kündigungsschutz-Team des LVR-Inklusionsamtes Sie gerne.
Sie wählten: Unterstützung rund um den Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld
Leistungen zur Schaffung eines behinderungsgerechten Arbeitsumfelds
Sie beschäftigen einen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung und benötigen Unterstützung bei der behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsumfelds? Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung durch unseren Technischen Beratungsdienst und die Mitarbeitenden des LVR-Inklusionsamts oder der regional zuständigen Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Berufsleben an.
Technische Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung
Sie möchten sich rund um die Gestaltung von Arbeitsplätzen eines Menschen mit Behinderung informieren und beraten lassen? Unser Technischer Beratungsdienst des LVR-Inklusionsamtes unterstützt Sie rund um technisch-organisatorische Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.