Lohnkosten-Zuschuss
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Was ist ein Lohnkosten-Zuschuss ?
Die meisten Menschen mit einer Schwer-Behinderung
machen ihre Arbeit gut.
Aber manchmal ist es schwierig
für den Arbeit-Geber
oder die Arbeit-Geberin.
Zum Beispiel:
- Ein Mensch mit einer Schwer-Behinderung braucht immer Hilfe von anderen.
- Ein Mensch mit einer Schwer-Behinderung kann seine Arbeit weniger gut machen,
wie ein Mensch ohne Behinderung.
Dann können Sie als Arbeit-Geber
oder Arbeit-Geberin
Geld bekommen.
Das Geld heisst
Lohnkosten-Zuschuss.
Wo kann ich einen Antrag stellen ?
Um einen Lohnkosten-Zuschuss zu bekommen,
muss man einen Antrag machen.
Ist der Arbeits-Platz von dem Menschen mit Schwer-Behinderung im Rheinland ?
Dann kann man den Antrag stellen
beim LVR-Inklusions-Amt.
Hier können Sie die Anträge auf Förderung herunterladen.
Sie brauchen die Anträge für das Verfahren.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein ?
Um einen Antrag machen zu können,
müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Die Person muss bei Ihnen arbeiten.
- Die Person muss eine Schwer-Behinderung haben.
- Oder die Agentur für Arbeit sagt:
Die Schwer-Behinderung ist gleich wie eine Behinderung.
Dann heißt das: Die Person hat eine Gleich-Stellung. - Der Mensch mit Behinderung
oder mit der Gleich-Stellung
muss schon mindestens ein Jahr
bei Ihnen arbeiten. - Sie haben schon viele andere Sachen versucht.
Zum Beispiel:
- Sie haben Sachen an Ihre Arbeits-Platz geändert.
- Sie haben die Arbeit anders gemacht.
- Sie haben die Aufgaben kleiner gemacht.
Es gibt noch mehr finanzielle Förderungen.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.