Frühe Förderung
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Frühe Förderung für Kinder
Kinder sollen von Anfang an
gefördert werden.
Und Hilfe bekommen.
Wenn sie behindert sind.
Oder wenn sie vielleicht
eine Behinderung bekommen können.
Je früher die Förderung anfängt:
Umso besser ist es für das Kind.
Kinder haben ein Recht auf Förderung.
Das Recht steht im Gesetz.
Die Früh-Förderung ist zu Ende:
Wenn das Kind in die Schule geht.
Der LVR ist zuständig
für die Früh-Förderung im Rheinland.
Damit Kinder mit Behinderungen
und die Familien
überall dabei sein können.
Die Frühförderung kostet Eltern nichts.
Sie können den LVR immer fragen:
Wenn Sie etwas über die Früh-Förderung wissen wollen.
Die Beratung kostet nichts.
Diese Früh-Förderungen gibt es
Es gibt verschiedene Förderungen.
Es gibt die heil-pädagogische Förderung.
Das Kind lernt dann zum Beispiel:
- Spaß an der Bewegung zu haben.
- Sich besser zu bewegen.
- Besser mit anderen Menschen zurecht zu kommen.
- Besser zu sprechen.
Das Kind soll aber auch immer spielen können.
Außerdem gibt es noch viele andere Hilfen.
Manchmal braucht ein Kind
Frühförderung und auch Hilfe von Therapeuten.
Manche Frühförderstellen bieten Beides zusammen an.
Zu den Hilfen von Therapeuten gehören:
• Physio-Therapie
So spricht man das: fü sio tera pie
Bei der Physio-Therapie wird dem Kind geholfen:
Damit es sich besser bewegen kann.
Man sagt auch Kranken-Gymnastik zur Physio-Therapie.
• Ergo-Therapie
Bei der Ergo-Therapie lernt das Kind wichtige Sachen.
Zum Beispiel:
Anziehen oder Essen.
• Logopädie
Bei der Logopädie wird dem Kind geholfen:
Besser zu sprechen.
Informations-Video
Kontakt
Die Fall-Manager und Fall-Managerinnen vom LVR beraten Sie gerne.
Zu der Frühen Förderung.
Und zu anderen Unterstützungsleistungen
für Kinder
wenn sie behindert sind
oder wenn sie vielleicht eine Behinderung bekommen können.
Nehmen Sie Kontakt auf zu den Fall-Managern und Fall-Managerinnen vom LVR.
Telefonisch.
Oder persönlich.
Eine Übersicht zu den Fall-Managern und Fall-Managerinnen erhalten Sie hier.
Zugehörige Leistungen des LVR
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen
und den Anspruchs-Voraussetzungen: