Braille-Schrift auf Zettel wird von einer Hand gelesen

Blindengeld und Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung

Sie sind blind oder haben eine Sehbehinderung und möchten einen Antrag auf Blindengeld oder auf Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen stellen?
Wir beraten Sie gern.

Finanzielle Unterstützung für blinde Menschen

Die Sehschärfe Ihres besseren Auges beträgt nicht mehr als zwei Prozent? Dann können Sie einen Antrag auf Blindengeld beim LVR einreichen. Nach einer positiven Prüfung können Sie eine monatliche finanzielle Unterstützung erhalten: Zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, Vorlesen oder andere Hilfsmittel.

Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen

Ihr besseres Auge weist mit Gläserkorrektion eine Sehschärfe von weniger als fünf Prozent auf? Sie sind 16 Jahre alt oder älter? Und Sie können darüber eine augenärztliche Bescheinigung vorweisen? Dann haben Sie durch Ihre Sehbehinderung einen Anspruch auf eine monatliche Hilfe von 77 Euro. Die finanzielle Hilfe wird unabhängig von Einkommen und Vermögen bezahlt.

Unsere LVR-Ansprechpersonen beantworten gerne Ihre Fragen zu den notwendigen Voraussetzungen und der jeweiligen Höhe Ihres Anspruchs.

Mehr Informationen über das Blindengeld und die Hilfen für sehbehinderte Menschen finden Sie auf der LVR-Internetseite.

Informationsvideo

Formulare für den Antrag

Die Formulare für den Antrag finden Sie auf der Internetseite zum Blindengeld vom LVR

Zugehörige Leistungen des LVR

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen:


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