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Blindengeld beantragen

Als blinder Mensch haben Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld in folgender monatlicher Höhe:

•    Kinder und Jugendliche: 421,61 Euro
•    Erwachsene unter 60 Jahre: 841,77 Euro
•    Erwachsene ab 60 Jahre: 473,00 Euro

Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Einkommen und Vermögen. 

Wenn Sie 60 Jahre oder älter sind, können Sie den Differenzbetrag von 368,77 Euro als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII erhalten. 
Für die Blindenhilfe ist ein separater Antrag notwendig.

Anrechnungen auf das Blindengeld: 

Wenn Sie in einer stationären oder ähnlichen Einrichtung oder in einem Pflegeheim leben und die Kosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, kann Ihr Blindengeld unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden. 

Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind und Sie erhalten Leistungen der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder der Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, dann wird Ihr Blindengeld monatlich gekürzt:

•    um 179,28 Euro (Pflegegrad 2) 
•    um 166,17 Euro (Pflegegrade 3 bis 5) 
 

 

Voraussetzungen

  • Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
  • Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.

 

 

Rechtsbehelfe

verwaltungsgerichtliche Klage

Sprachen

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

© Reinhild Kassing
© Reinhild Kassing

Erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel).
  • Nachweis über die Erblindung (mindestens ein Nachweis erforderlich):

         o   Fachärztliche Bescheinigung über die Erblindung
         o   Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ (blind)

  • Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
  • Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
  • Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
  • Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
  • Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche
  • Bei Inanspruchnahme oder Beantragung von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistungen
  • Bei Vorliegen eines Pflegegrades: Bewilligungsbescheid der Pflegekasse, Beihilfe- /Fürsorgestelle des Sozialamtes
© Reinhild Kassing

Verfahrensablauf

Sie können Blindengeld bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.

Sie können den Antrag auf Blindengeld auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.

Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Blindengeld.

Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.

 

 

© Reinhild Kassing

Fristen

Sie erhalten das Blindengeld ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung nach der Prüfung.

Kosten

  • keine Antragsgebühren
  • Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen
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Zahlungsarten

entfällt

Online-Identifizierung

Sie können sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels in Verbindung mit dem ServiceKonto.NRW identifizieren.

Voraussetzung: Sie können die eID-Funktionen Ihres Ausweisdokumentes nutzen.

Hinweise

Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.

Wegweiser nach links und rechts

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