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Einrichtungsbezogene Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung bis Schuleintritt

Kinder mit (drohender) Behinderung sollen individuell gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen bis zur Einschulung unterschiedliche Eingliederungshilfeleistungen infrage. Doch welche Unterstützung ist für Ihr Kind die passende? Benötigt es Leistungen der Frühen Förderung oder in der Kindertagesbetreuung, für die der LVR zuständig ist? Oder müssen vielleicht auch andere Kostenträger, wie etwa die Krankenkassen, angesprochen werden?

Bei uns sind Sie mit diesen Fragen genau richtig: Unser LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend über mögliche Unterstützungsleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung, telefonisch oder persönlich vor Ort.

Voraussetzungen

Anspruch auf Eingliederungshilfe können Kinder haben, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben, oder von einer Behinderung bedroht sind. Hiervon werden auch Entwicklungsstörungen erfasst.

Rechtsbehelfe

Widerspruch

Sozialgerichtliche Klage

Beratungsangebote des LVR

Beratungsangebote des LVR finden Sie im Beratungskompass

Sprachen

  • Das Verfahren wird grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt.
  • Bei Beratung und Antragstellung kann bei Bedarf auch ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
  • Dokumente und Bescheide werden teils auch in übersetzten Fassungen angeboten.
© Reinhild Kassing
© Reinhild Kassing

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Beratungsstelle, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

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Verfahrensablauf

  • Welche Unterstützung ist für Ihr Kind die passende? Benötigt es Leistungen der Frühen Förderung oder in der Kindertagesbetreuung, für die der LVR zuständig ist? Oder müssen vielleicht auch andere Kostenträger, wie etwa die Krankenkassen, angesprochen werden?
    Bei uns sind Sie mit diesen Fragen genau richtig.
     
  • Um die Bedarfe frühzeitig zu erkennen, ist eine individuelle Beratung auf Augenhöhe entscheidend. Hierbei werden Eltern von Kindern mit Behinderung über konkrete Hilfsmöglichkeiten und Lösungsansätze informiert.
    Die Beratung erfolgt zukünftig direkt in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR. Auf diesem Wege können die Anliegen und Lebenssituationen der Ratsuchenden möglichst optimal berücksichtigt werden. Außerdem kann die Beratung zu einem Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe führen, bei dem wir Sie unterstützen.
     
  • Im Zuge der Gesamtplanung stellt der LVR als Träger der Eingliederungshilfe den individuellen Bedarf des Kindes mit Behinderung fest. Dies erfolgt durch ein einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument für Kinder und Jugendliche (BEI_NRW KiJu). Hierbei werden insbesondere auch die Wünsche der Leistungsberechtigten berücksichtigt.
© Reinhild Kassing

Fristen

Grundsätzlich ist für Leistung der Eingliederungshilfe seit 2020 ein Antrag erforderlich.

Bei Bescheiden sind die allgemeinen Fristen zu Widersprüchen bzw. Klagen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Keine (Die Dauer der Beratungsgespräche ist individuell und richtet sich nach dem Bedarf.)

Kosten

Keine

© Reinhild Kassing

Zahlungsarten

entfällt

Online-Identifizierung

Mit dem ServiceKonto.NRW können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden und so Ihre Daten direkt in den Antrag übernehmen.

Wegweiser nach links und rechts

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